Diese Webseiten sind Teil eines Projekts, welches sich aus einem Seminar mit dem Titel "Zensur und Verbote in den populärkulturellen Medien Deutschlands" ergeben hat. Das Seminar fand im Sommersemester 2000 am Institut für Soziologie der Uni Münster unter Leitung von Roland Seim statt. In diesem Teil befassen sich die Autoren mit Zensur, Verbot und vor allem der Indizierung von Computerspielen.
Gegliedert ist die Arbeit in sechs Teilbereiche, die über die linke Navigationsleiste erreichbar sind:
- Einleitung
- Geschichte der 3D-Shooter
- Beispiele
- Arbeitsweise der BPjS
- Pro und Contra zu Indizierung, Zensur und Verbot
- Fazit
- Links und Literatur
Vor allem die Überschrift von Kapitel 2 könnte vermuten lassen, daß ausschließlich die sogenannten 3D-Shooter - oft auch als First-Person-Shooter (FPS) bezeichnet - wegen ihrer expliziten Gewaltdarstellungen mit entsprechenden Einschränkungen in Deutschland belegt, sprich indiziert, wurden bzw. werden. Natürlich stammt ein Großteil der indizierten Spiele aus diesem Genre, aber es gibt auch viele Titel wie z.B. die Mortal Kombat-Reihe (eine Kampfsportsimulation) oder diverse ältere Spiele vor allem für den Commodore 64 (in den achtziger Jahren ein weit verbreiterter Heimcomputer), die wegen Gewaltverherrlichung, nationalsozialistischem Hintergrund oder expliziter pornographischer Darstellungen von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) als schwer jugendgefährdend eingestuft wurden und damit auf den Index kamen, also indiziert wurden. Eine Indizierung bedeutet für das entsprechende Spiel, daß es weder beworben noch öffentlich im Einzelhandel angeboten werden darf - es darf nur bei Nachfrage und gegen Vorlage eines entsprechenden Altersnachweises abgegeben werden.
Da aber die Spiele für den Commodore 64, später auch für den Amiga 500, oft auch von Hobbyprogrammieren geschrieben und als Freeware - d.h. ohne Einschränkungen kopierbar - vertrieben wurden, blieben die Indizierungen durch die BPjS ohne allzu große Wirkung. Für die kommerziellen Programme bedeutete das leichte Anfertigen von Kopien im Wesentlichen hohe Absatzeinbußen, für die BPjS bedeutete dies, auch die Verbreitung kommerzieller Programme trotz Indizierung nur unzureichend eindämmen und kontrollieren zu können. Ein Problem, dem sich BPjS und Spiele-Hersteller wegen der niedrigen Preise von CD-Brennern und CD-Rohlingen erneut gegenübersehen.
Die 3D-Shooter gehören neben den (Echtzeit-)Strategiespielen zu den Paradedisziplinen der heutigen PC´s, die Spielekonsolen von Sony (Playstation, bald die PS2), Nintendo (SNES, N64 und bald Dolphin) und Sega (aktuell: Dreamcast) spezialisieren sich - von wenigen Ausnahmen wie z.B Resident Evil abgesehen - tendenziell eher auf 'Jump and Runs' und 'Sportspiele', beides Genres, die Gewalt nicht als primäres Thema haben. Daher kommt wohl auch die weit verbreitete Meinung, die Konsolen seien eher was für Kinder, die Spiele-(bzw. Multimedia-)PC´s eher für Jugendliche und Erwachsene - eine Meinung, die auch durch die unterschiedlichen Preisklassen (PC ca. 3000,- DM, Konsolen ca. 300,- bis 400,- DM) untermauert wird.
Deshalb beschränken wir uns im Weiteren auf die 3D-Shooter, welche neben den Strategietiteln zu den beliebtesten auf dem PC gehören. Außerdem weckte das Massaker von Littleton vom 20. April 1999, bei dem zwei Schüler 12 Mitschüler und einen Lehrer ermordeten, das Interesse der Medien an diesen Spielen und deren Einfluß auf ihre Konsumenten, weil bekannt wurde, daß die Täter begeisterte Anhänger solcher Spiele waren.
Aber bevor die Vorgehensweise bei einer Indizierung durch die BPjS und ihre Kriterien erläutert werden, gibt es hier einen kurzen Ausblick auf den technische, aber auch den spielerischen und inhaltlichen Fortschritt,den die 3D-Shooter seit ihrer Entstehung bis zum heutigen Stand durchgemacht haben.