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Definition: Der
Begriff Zensur umfasst im Sprach-gebrauch zugleich Bewertung als
auch Verbot. Ulla Otto (1968, S. 5) definiert Zensur als "die
autoritäre Kontrolle mündlicher, schriftlicher oder bildlicher
Aussagen [...], die direkt oder mit Hilfe von Drucker-presse,
Massenmedien oder sonstiger Techniken interpersonaler Kommunikation
verbreitet werden können." |
Definition:
Man unterscheidet zwischen Vor- und Nach- sowie Selbstzensur. Eine
Präventivzensur ist in Deutschland untersagt, während eine Prohibitivzensur
durch nachträgliches Verbot oder Indizierung gang und gäbe ist. Retuschen,
Schnitte, Überbalkungen oder Themenvermeidung stellen als Selbstzensur einer
Schere im Kopf (z.B. der Journalisten, wenn sie ihren Job behalten möchten)
die dritte Form von Eingriffsmöglichkeiten dar. Inhaltliche Änderungen
zwecks Vermeidung von Ärger wegen unerwünschter Inhalte werden im
vorauseilendem Gehorsam getätigt, um drohende Repressalien zu vermeiden -
seien sie interner Art durch Chefredakteure, Verleger, Herausgeber und
Intendanten, oder seien sie externer Art im Hinblick auf
prestigesschädigende Außenwirkung oder Gesetzesvorschriften.
Nur schwer einzuordnen sind die stillschweigenden Zensurformen, wie sie etwa
durch die Political Correctness, die Antiterrorgesetze,
Telekommunikationsgesetze und den "großen Lauschangriff" vorkommen, wo
Grundgesetzänderungen (z.B. Art. 13 Unverletzbarkeit der Wohnung) oder eine
Aufweichung des Datengeheimnisses stattfinden. Der Lauschangriff könnte, wie
Heribert Prantl in der SZ (2.2.1998) prophezeite, die modernste Form von
Zensur sein: Dadurch, dass sich Informanten aus Angst vor dem heimlichen
Abhören von Redaktionsräumen erst gar nicht mehr trauen, brisantes Material
zu offenbaren, braucht die spätere staatliche (klassische) Zensur gar nicht
mehr tätig werden. "Weil er das Vertrauensverhältnis zur Presse zerstört,
verhindert der Lauschangriff, daß die Medien Dinge erfahren, die die
Staatsgewalt dann zensieren möchte." Anfang 2004 schwächte das
Bundesverfassungsgericht den Lauschangriff wieder ab. In der SZ vom 3.5.2003
("Vom Kursverfall der Pressefreiheit") äußert sich Prantl besorgt über neue
Einschnitte in Grundrechte und die Vertraulichkeit der Recherche. Auch sei
der Kampf gegen den Terrorismus weltweit ein Vorwand für Einschränkungen der
Pressefreiheit. Aber auch die Privatheit wird z.B. durch das Abhören von
Telefonaten immer mehr eingeschränkt (siehe dazu den Artikel in der
netzeitung).
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Eine der vielen
Zensurmöglichkeiten ist die nachträgliche Verdeckung von
beanstandeten Stellen, wie es in diesem Fall bei Karl Plättners Buch
"Eros im Zuchthaus" schon in der Vorkriegszeit der Fall war. Am
Prinzip hat sich bis heute nichts geändert. |
Zensurgründe, Gesetze und Institutionen:
1.) Gründe und Gesetze:
Kommunikationen sind gesellschaftskonstituierende und demokratiefunktionale
Elemente. Doch, keine Gemeinschaft kann alles allen zugänglich machen. Statt
des negativen Begriffs Zensur werden die staatlichen, halb-staatlichen und
privaten Maßnahmen als freiwillige Selbstkontrolle, Jugendschutz, Proporz
oder Ehrenschutz bezeichnet. Die Grenze zwischen einfacher
Geschmacklosigkeit und strafbarer, da sozialschädlicher Äußerung ist
durchaus fließend und wandelbar. Es gibt in einer Gesellschaft vor allem
drei Gründe, etwas nicht zu tun: Entweder besteht ein gesetzliches, ein
moralisches oder ein alltägliches Verbot. 'Zensur in Deutschland' stellt ein
durchaus heikles Thema dar, denn in der juristischen Sichtweise existiert
sie hierzulande eigentlich kaum, da nur eine staatliche Vorzensur unter
diese Definition fällt.
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Freiheit kann nicht
schrankenlos sein, sonst würden Chaos und ein Gesetz des Stärkeren
herrschen. Freiheitsbegrenzungen sollen im Idealfall dem friedlichen
Zusammenleben, dem Schutz von Minderjährigen und Minderheiten sowie
der öffentlichen Sicherheit dienen. Das Strafgesetzbuch etwa soll
die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen und groben
Belästigungen schützen. Dazu können natürlich auch Medieninhalte
zählen. Als oberste Verfassungswerte sind die Menschenwürde und die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu bewahren.
Zwar
sichert Artikel 5 Grundgesetz zu: "Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten"
und "Eine Zensur findet nicht statt"(Abs. 1), schränkt diese Zusagen
aber im Absatz 2 wieder ein: "Diese Rechte finden ihre Schranken in
den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen
Ehre." Abs. 3 wiederum sichert zu: "Kunst und Wissenschaft,
Forschung und Lehre sind frei". |
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Die Einzelfallabwägungen
der auslegungsbedürftigen Grauzone zwischen legalem Verbot und illegaler
(Vor-)Zensur, zwischen Kunst-/ Meinungs-/Pressefreiheit und dem
Jugendschutz, dem Schutz der Ehre - von Staat und Kirche, von
Privatpersonen, Berufsgruppen oder Religionsgemeinschaften - halten viele
Juristen in Lohn und Brot. Bei der Kollision von Grundrechten wie z.B. der
Freiheit der Kunst vs. Jugendschutz legen Richter von Fall zu Fall fest,
welches Grundrecht schwerer zu gewichten ist. So können durchaus auch Werke
der Kunst gerichtlich verboten oder von der BPjM indiziert werden (vgl. z.B.
die Fälle "Mutzenbacher" und "Salò"), wenn sie als sozialschädlich (etwa die
Menschenwürde verletzend) oder schwer jugendgefährdend eingeschätzt werden.
Seit dem "Fanny-Hill-Urteil" des BGH hält die herrschende Rechtsprechung
Darstellungen dann für pornographisch, wenn sie unter Ausklammerung
sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher,
anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und dabei die im Einklang mit
allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des
sexuellen Anstandes eindeutig überschreitet. Zu diesem schwierigen Terrain
verweise ich auf die einschlägige juristische Fachliteratur.
In strafrechtlicher Hinsicht sind vor allem relevant: Extremistisches,
terroristisches und rechtsradikales Gedankengut, sowie Gewaltverherrlichung
und Pornographie. Außerdem wachen das Jugendschutzgesetz "JuSchG", das seit
2003 auch das alte Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
(GjS) enthält, über den Umgang mit fragwürdigen Medienprodukten. Die
weiteren Äußerungsdelikte - z.B. Billigung einer Straftat, Volksverhetzung
(siehe zur aktuellen Verschärfung
SPIEGEL), Verunglimpfung der Staatssymbole etc. - sind im StGB
nachzulesen. An Zensurmitteln stehen dem Staat zur Verfügung: Indizierung,
Beschlagnahme und Einziehung, Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter
solcher Medien, Klage auf Unterlassung, Schmerzensgeld, Schadenersatz usw.
Privatpersonen können gegen ehrenrührige Darstellung in den Medien mit
Unterlassungsklage, einstweiliger Verfügung, Verbreitungsverbot, Schwärzung/
Änderung von beanstandeten Stellen, Gegendarstellung, Schadenersatz und
Schmerzensgeld vorgehen. Zivilrechtliche Folgen können für Betroffene
größere finanzielle Folgen haben als Strafprozesse. So klagte der
Münsteraner Privatdozent Dr. Siewert auf Unterlassung der weiteren
Verbreitung des Romans "Wilsberg und der tote Professor" von Jürgen Kehrer,
da er sich in der Hauptfigur (dem fiesen Prof. Kaiser) wiedererkannte und
verleumdet sah (SZ, 9.1.2003). Die Verkaufszahlen stiegen sprunghaft. Am
23.1.2003 entschied das Landgericht Münster zu Gunsten des Autors. Siewerts
Klage wurde abgewiesen, das Buch durfte im Handel bleiben.
Wirtschaftliche
und politische Zensur sind besonders schwer nachzuweisen, da sie im
Erfolgsfall selten das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Zwar keine Zensur
im eigentlichen Sinne, kann doch aber auch das Urheberrecht Plagiate oder
Anlehnungen an geschütztem geistigen Eigentum unterbinden. So ließ der
Berliner Starfotograf André Rival unlängst eine Anzeigenkampagne des
Hamburger Energieunternehmens Hein Gas (li.) per einstweiliger Verfügung
stoppen, da sie eines seiner Fotos (re.) nachahme. Rival fordert nun
Schadenersatz "in mindestens fünfstelliger Höhe" (SPIEGEL 17/2003, S. 171;
dort auch die Fotos entnommen).
Aber selbst staatliche
Institutionen wie in folgendem Fall das Bundesfinanzministerium können mit
dem Urheberrecht in Konflikt geraten:

Einige der
teuren Hepburn-Andrucke hat das Finanzministerium nicht vernichtet (s.
SPIEGEL). Einer wird jetzt für EUR 135.000 versteigert.
So
mussten im September 2001 zwei der bereits gedruckten Wohlfahrtsmarken der
deutschen Post mit Fotos von Ingrid Bergman / Humphrey Bogart sowie Audrey
Hepburn (li.) zwei Wochen vor der Erstausgabe vernichtet werden, da es zu
nicht lösbaren, urheberrechtlichen Problemen mit den Filmstudios gekommen
war. Stattdessen erschienen die rechts abgebildeten Motive mit der Garbo und
einer Filmrolle (Entwürfe: Antonia Graschberger).

In politischer
Hinsicht erscheint etwa die Sperrung von bestimmten Stasi-Akten
problematisch, wenn es sich um prominente West-Politiker wie Helmut Kohl
handelt. Eine nicht immer unumstrittene Rolle spielt auch der
Verfassungs-schutz, wie z.B. Stefan Austs neues Buch "Lockvogel" über den
Fall Ulrich Schmücker belegt. Auch ist die Rolle von V-Männern beim Prozess
um das NPD-Verbot fragwürdig. Ihre Verstrickungen hatten einen nicht
unerheblichen Anteil am Scheitern des Verfahrens. Wobei man nach den
Parteiverboten von SRP und KPD ohnehin zu fragen ist, ob dieses schärfste
Schwert einer "wehrhaften Demokratie" das geeignete Mittel zum Umgang mit
fragwürdigen Auffassungen darstellt.
Und nicht zuletzt ist die Propaganda als interessengeleitete Manipulation
von öffentlicher Wahrnehmung zu nennen, wie wir sie beim "Bush-Krieg" gegen
den Irak feststellen konnten. US-Verteidigungsminister Rumsfeld soll - laut
"New York Times" (Meldung bei T-Online vom 16.12.2002) - gezielt
Falschmeldungen in befreundete Länder gestreut haben, um die Stimmung
amerikadienlich zu beeinflussen. Selbst der Kriegsgrund soll gefälscht
gewesen sein. Die amerikanische Website
www.disinfopedia.org listet mutmaßliche Propagandalügen auf. Auch die
Berichterstattung über die Einsätze selbst sollten das Bild von einem
professionell inszenierten Kreuzzug vermitteln, bei dem vermutlich ein
ähnlich objektives Bild zustande gekommen ist, wie seinerzeit bei Caesars
Bellum Gallicum. Die Geschichte wird von den Siegern geschrieben. Peter
Sloterdijk meinte, die Journalisten hätten die Rolle von Narkoseärzten, die
während einer laufenden Operation über die gleichbleibende Dosierung des
Narkosestoffes wachten. Im Krieg stirbt bekanntlich die Wahrheit zuerst.
Schon vor Kriegsbeginn schrieb die "Netzeitung",
das Pentagon plane, eigene Berichterstatter an die Front schicken. Zwar
akkreditierte das Militär auch andere zivile Reporter, allerdings nur, wenn
sie sich die militärische Sichtweise zueigen machen. Die rund 500 "embedded
journalists" präsentierten einen regierungsfreundlichen Medienkrieg à la
Hollywood. Defätistische Meinungen sind da nicht erwünscht. So feuerte NBC
Ende März den früheren CNN-Reporter und Pulitzer-Preisträger Peter Arnett,
da er in einem Interview für das irakische Fernsehen Bushs Kriegstaktik
kritisierte (SZ, 1.4.2003). Propaganda und Militärzensur haben schon im
vorherigen Golf-Krieg 1991 nur Berichte über "chirurgische" Bombeneinsätze
und leichenfreie Bilder erlaubt. Wurde die Presse- und Meinungsfreiheit zum
weiteren Kollateralschaden der Demokratie? Andererseits schien auch die im
Grunde nichts sagende Endlosschleife eines Berichterstattungs-Overkills zu
Abstumpfung und einem Lechzen nach mehr "Action" zu führen. Nur wenige
kritische US-Reporter wie Danny Schechter (www.mediachannel.org)
bemühten sich um objektive Berichterstattung. Eine besonders definitive Form
von Zensur stellte die Bombardierung von Presseeinrichtungen sowie das
Zerstören und Plündern von Kulturinstitutionen dar. Auch die Schändung des
Korans durch US-Soldaten (siehe
SPIEGEL) stellt eine Form von Eingriff in die Würde von Andersdenkenden
dar. Aber das wäre ein anderes Thema.

2.)
Institutionen
Auf den ersten
Blick gibt es keine Bewilligungsbehörde, bei der man eine
Freigabegenehmigung vor der Veröffentlichung von Medieninhalten erwirken
muss. Dies stimmt aber nur zum Teil:
So
muss jeder Kino-/Video-/DVD-Film samt Werbematerialien der "Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) vorgelegt werden, um eine
Altersfreigabe zu erhalten. Ungeprüfte Filme gelten als "nicht freigegeben
unter 18 Jahren" (seit 2003: "Keine Jugendfreigabe"). Die FSK kann
Schnittauflagen nahelegen oder die Freigabe verweigern. Die
Juristenkommission kann die Staatsanwaltschaft über strafbare Verstöße
informieren. Oftmals kürzen Verleiher schon im Vorfeld, um eine möglichst
niedrige Altersstufe zu erhalten und damit eine größere Kundschaft
anzusprechen.
Ähnliche
Selbstkontrollinstanzen gibt es in allen Kulturbereichen (z.B. die 15
Landesmedienanstalten, FSF [Freiwillige Selbst-Kontrolle Fernsehen], FSM
[Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia], USK [Selbstkontrolle der
Unterhaltungsspiele-Anbieter] usw.). Das Chaos der Jugendschutzkontrollen
soll die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) und ein neuer
Mediendienste-Staatsvertrag beseitigen helfen. Am 1. April 2003 trat neben
dem schärferen Waffenrecht auch das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in
Kraft. Es gibt u.a. der BPjS, die nun "Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien" (BPjM, für "Medien" statt "Schriften")
heißt, mehr Macht, da sie nun auch selbsttätig ohne Antrag indizieren darf.
Zensorische
Eingriffe werden vor allem von der BPjM (Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien, früher BPjS) vorgenommen. Diese weltweit einzige
Behörde ihrer Art kann Medienobjekte indizieren, womit sie weitreichenden
Vertriebsbeschränkungen wie einem Werbe- und Versandverbot sowie einem
doppelt so hohen Mehrwertsteuersatz unterliegen.

Die bis heute ergänzten Indices (re.) umfassen im Dezember 2006 gut 6.000
Medienobjekte, darunter ca. 2.950 Videos/DVDs, 457 Computer-Spiele, 575
Tonträger sowie knapp 800 Bücher und Comics, die immer noch indiziert sind.
Seit 1954 wurden schätzungsweise 15.000 Medien indiziert, allein 2005 367.
Die "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" waren unbegrenzt lange gültig. Seit
dem 1. April 2003 werden Indizierungen automatisch nach 25 Jahren
aufgehoben, wenn sie nicht von Amts wegen bestätigt werden. Unter bestimmten
Umständen kann eine Streichung im vereinfachten Verfahren auch schon nach 10
Jahren verfügt werden.
Die URLs indizierter Websites (bis März 2003 waren es 730; 2003 kamen 67,
2004 190, 2005 135 dazu) werden nicht mehr veröffentlicht, sondern nur noch
in internen Listen geführt (siehe diese
pdf-Datei).
Der Index der katholischen Kirche (li.) ist immerhin seit 1966 nicht mehr
kirchenrechtsverbindlich.
Außerdem kann jedes Land- oder Amtsgericht eine Beschlagnahme/Einziehung von
Medien anordnen, wenn sie als "gewaltverherrlichend", "pornographisch" oder
"rassenhetzerisch" verurteilt wurden. Anfang 2006 unterliegen insgesamt rund
600 Medienobjekte einem bundesweiten Totalverbot auch für Erwachsene.
Handel, Verbreitung und Import dieser oder inhaltsgleicher Medien sind
untersagt.
Darüber
hinaus gibt es Zentralstellen zur Bekämpfung von Pornographie, über deren
Arbeit relativ wenig bekannt ist, da sie ihre Ergebnisse selten nach außen
kommunizieren. Und nicht zuletzt kann jede Zollbehörde fragwürdige Medien,
die aus dem Ausland eingeführt werden sollen, sicherstellen. Letztlich kann
jedes nicht gekennzeichnete bzw. freigegebene Medium augenscheinlich
verdächtig sein. Allein das Hauptzollamt Frankfurt soll jährlich um die
3.500 Beschlagnahmungen nach § 184 StGB durchführen, auch wenn sich nur
wenige der Objekte tatsächlich als tatbestandsrelevant herausstellen würden.
Da betroffene Käufer meistens kein Aufsehen erregen wollen, kommt es selten
zu Hauptverhandlungen. Die konfiszierten Stücke werden dann vernichtet.
So stoppte das Zollamt Frankfurt unlängst den Import aus den USA des Buches
"Zeig mal!" (li.) von Will McBride, obwohl die BPjS bereits vor zehn Jahren
eine Jugendgefährdung verneint hatte. Wütend über den
Kinderpornographievorwurf untersagte der Autor selbst seinerzeit dem Verlag
die weitere Verbreitung seines Aufklärungsbuches, dessen Erstauflage bereits
in den 1970er Jahren erschienen war.
Das nicht unumstrittene Buch wird antiquarisch mit über EUR 200,- gehandelt
(siehe SZ, 21.3.2006, S. 11).
Zensur im
weitesten Sinne kann also sowohl vom Staat und seinen Organen (Gesetzgeber,
Gerichte, Bundesprüfstelle, Staatsanwaltschaft, Polizei etc.) als auch von
der Gesellschaft (in Form einzelner Bürger, Initiativen, Medienchefs,
Institutionen etc.) und in gewissem Maße auch noch von den Kirchen und
moralmächtigen Religionsgemeinschaften wie dem Zentralrat der Juden ausgeübt
werden.
Zensurbefürworter und -gegner stehen sich meist verständnislos gegenüber.
Die Bewahrpädagogen misstrauen dem Verantwortungsgefühl des mündigen Bürgers
bzw. der Geschäftemacher, die letztlich alles produzieren, was verkäuflich
ist, und fordern festgelegte Grenzen des Erlaubten. Die anderen plädieren
für selbstbestimmte Freiheit und Verantwortlichkeit auf einen Marktplatz der
Ideen, wo gleichberechtigte Rede und Gegenrede zur Einigung führen.
Dies steht natürlich nicht in einem historisch luftleeren Raum. Die
Positionen haben traditionelle Wurzeln und sind Ausdruck der politischen und
sozialen Befindlichkeit.
Zur Geschichte und Aktualität von Zensur:
"Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben,
wissen, wissen wir durch die Massenmedien", meinte der Soziologe Niklas
Luhmann.
Seitdem der Mensch Gedanken medial verbreitet, dürfte es Zensur geben. Die
Bibliothek von Alexandria soll 642 durch Omar I. mit den Worten zerstört
worden sein: "Wenn die Bücher mit dem Koran übereinstimmen, sind sie nicht
nötig. Wenn sie ihm widersprechen, sind sie schädlich."
Die ersten relevanten Zensurvorschriften finden sich kurz
nach Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Denn die
bis dahin alleine schriftkundigen Kleriker erkannten schnell, dass ihnen ihr
Deutungsmonopol abhanden kommt, wenn andere die Schriften kopieren. Auch zu
große Freizügigkeit konnte Probleme geben. So wären um ein Haar
Michelangelos Fresken in der Sixtina zerstört worden. Man begnügte sich aber
mit der teilweisen Übermalung durch den sog. "Hosenmaler" Daniele da
Volterra. Viele Werke fielen im 16.-18. Jahrhundert vor allem den
protestantischen Bilderstürmern zum Opfer.
Bei religiösen Schriften musste sicher gestellt sein, dass nur die "richtige
Lehre" von den richtigen Leuten verbreitet werde. Abweichlern und ihren
Werken drohten Inquisition und Scheiterhaufen. Die weltlichen Herrscher
folgten dem Vorbild und stellten Indices nicht genehmer Publikationen auf.
Autoritäre Zensur sollte die Macht der Herrschenden und der jeweils
herrschenden Grundprinzipien sichern.
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A.
Paul Weber: "Die Versuchung des Heiligen Index"
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Die ersten relevanten Zensurvorschriften finden sich kurz nach
Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Denn die
bis dahin alleine schriftkundigen Kleriker erkannten schnell, dass
ihnen ihr Deutungsmonopol abhanden kommt, wenn andere die Schriften
kopieren. Auch zu große Freizügigkeit konnte Probleme geben. So
wären um ein Haar Michelangelos Fresken in der Sixtina zerstört
worden. Man begnügte sich aber mit der teilweisen Übermalung durch
den sog. "Hosenmaler" Daniele da Volterra. Viele Werke fielen im
16.-18. Jahrhundert vor allem den protestantischen Bilderstürmern
zum Opfer.
Bei religiösen Schriften musste sicher gestellt sein, dass nur die
"richtige Lehre" von den richtigen Leuten verbreitet werde.
Abweichlern und ihren Werken drohten Inquisition und Scheiterhaufen.
Die weltlichen Herrscher folgten dem Vorbild und stellten Indices
nicht genehmer Publikationen auf. Autoritäre Zensur sollte die Macht
der Herrschenden und der jeweils herrschenden Grundprinzipien
sichern.
Meines Erachtens führt eine logische Entwicklungslinie vom 1559
geschaffenen, berühmt-berüchtigten "Index librorum prohibitorum"
(Verzeichnis der verbotenen Bücher) der katholischen Kirche zum
"Gesamtverzeichnis der indizierten Schriften" der Bundesprüfstelle
in Bonn.
Verlor der "Index Romanus", über den der Münsternaer Prof. Hubert
Wolf forscht, und auf dem sich von Balzac bis Zolá, von Descartes
und Kant bis Heine und Sartre viele Klassiker der Weltliteratur und
Philosophie befanden, 1966 seine kirchenrechtliche Strafgewalt, so
wird der 1954 geschaffene 'Index Germanicus' bis heute im Namen des
Jugendschutzes fortgeführt.
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Aber eins
nach dem anderen.
Mit Erfindung der
Massenmedien seit der Industriellen Revolution konnten sich auch untere
Bevölkerungsschichten Bücher,
Fotos
und Zeitschriften leisten. Die Befürchtung, dass als "Schmutz und Schund"
kritisierte Medien vor allem die ungebildeten und damit leicht
beeinflussbaren Klassen sowie die Jugend gefährden, ist eine Idee des 19.
Jahrhunderts. Zahlreiche Sittlichkeitsvereine und Gesetze datieren auf diese
Phase zurück. Moral, Anstand, Recht und Ordnung galt es aufrecht zu
erhalten.
Auch Jazz und Swing waren
als so genannte "entartete Negermusik" im NS-Deutschland verboten.
Je nach Zeitgeist gerieten
unterschiedliche Medieninhalte in den Brennpunkt: Waren es in Kaiserreich
und Weimarer Republik vor allem der neue Film, Kolportageromane und
schlüpfrige Postkarten, so wurde die gesamte Kulturlandschaft während der
Nazi-Herrschaft geknebelt. Als Stichworte sollen hier reichen: Vertreibung
oder Ermordung von Andersdenkenden und Unerwünschten, Gleichschaltung,
Schwarze Listen, "Säuberungsaktionen", Berufsverbote und Bücherverbrennung.
Der
sprichwörtliche "Maulkorb" (re. eine Werbung für das satirische Lustspiel
von Wolfgang Staudte, das die "Lex Sofia" - d. h. die Strafe für
Majestätsbeleidigung auch ausländischer gekrönter Häupter aufs Korn nimmt)
wurde den obrigkeitstreuen Untertanen angelegt.
In der
Nachkriegszeit erstellten die Alliierten Schwarze Listen, untersagten
NS-Propagandafilme und entfernten Nazi-Schriften, die den Prozess der
Re-Education behinderten. In der jungen Bundesrepublik kamen vor allem die
aus den USA stammenden Comics ins Gerede und gaben der 1954 frisch
gegründeten Bundesprüfstelle die ersten Gründe zum Einschreiten gegen diesen
'Schmökerschund'. Auch das Fernsehen stand rasch im Ruf, die Familie zu
untergraben und zur Verdummung nicht nur der lieben Kleinen beizutragen.
Selbst "Oskar in der Mülltonne" wurde nach Elternprotesten in den 1970er
Jahren aus der deutschen "Sesamstraße" geworfen.
Seit der
68-Studentenrevolte sollten auch unliebsame Darstellungen von Gewalt, Sex
oder Drogen aus dem Bewusst-sein der Öffentlichkeit verdrängt werden. So
durften in dem Erotik-Ratgeber "Helga & Bernd zeigen 100 Liebespositionen"
(Flensburg 1969) die beiden Protagonisten dieser "Bodengymnastik" nur in
Ganzkörperoveralls abgebildet werden.
Die
erogenen Zonen wurden aus Anstandsgründen auf die Anzüge gemalt (re.).
Seit dem
KPD-Verbot 1956 wurden linke Äußerungen kritisch beäugt. Ich erinnere nur an
die "Spiegel-Affäre" von 1962. Die RAF-Terrorakte im sog. Heißen Herbst der
späten Siebziger Jahren führten zu Notstandsgesetzen, Rasterfahndung,
Berufsverboten, dem Radikalenerlass und unzähligen Prozessen wegen
Äußerungsdelikten im sog. "Sympathisanten-Sumpf". Mit Freigabe der
"einfachen Pornographie" 1973 ist nur noch "harte Pornographie" (wenn
Gewalt, Kinder oder Tiere beteiligt sind) verboten.
Video
- die unterhaltungselektronische Innovation der 1980er Jahre - erregte den
Argwohn, da hier erstmals Filme ohne Freigabe, leicht zu kopieren und
unkontrollierbar verbreitet werden konnten. Tausende von Werken, die sich
für eine Kinoverwertung nicht anboten, kamen erst auf den Markt und dann auf
den Index. Nicht zuletzt die von Presse und Öffentlichkeit hochgepushte
Horror-Welle ("Mama, Papa, Zombie") machte Video zum primären Feindbild und
erleichterte staatliche Eingriffe. Computerspiele, DVD und Internet
markieren den derzeitigen Stand der Technik und der berufsbesorgten Staats-
und Jugendschützer. Die unabschätzbaren Möglichkeiten der schlecht
kontrollierbaren neuen Medien bergen für sie eine große Bedrohungsqualität.
Im Grunde ändert sich wenig, auch wenn die Zensurgründe heute nicht
Majestätsbeleidigung, sondern Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole,
Volksverhetzung statt Anreizung zum Klassenkampf oder Störung des
öffentlichen Religionsfriedens statt Gotteslästerung heißen.
Zum
Glück sind so lebensbedrohliche Maß- nahmen der Staatsmacht etwa wie die von
islamischen Fundamentalisten hierzulande nicht zu finden.
Einen typischen Fall von "damnatio memoriae" veranschaulichen diese
Beispiele: Wie die Ayatollahs nach der islamischen Revolution 1979 mit ihren
Gegnern verfahren sollten, zeigt diese iranische 20 Rials-Banknote der
1970er Jahre, auf der sie das Portrait des gestürzten und verhassten Schahs
mit einer orientalischen Arabeske ausbalkten, bevor die eigenen Scheine u.a.
mit dem Bild von Khomeni vorlagen.
In Deutschland ist der Einfluss der Religion vergleichsweise gering.
Kircheninterne Zensurfälle gegen aufmüpfige Amtsinhaber sind indes Legion.
In diesem Zusammenhang kann ich nur die Lehrentzugsverfahren etwa gegen
Horst Herrmann, Hans Küng, Uta Ranke-Heinemann, Rupert Lay oder Hubertus
Mynarek erwähnen.
Wie meinte
Carl von Ossietzky: "In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher,
der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."
Teil 2 - Beispiele: Zensur - Fälle, Folgen,
Verbotsumgehungsstrategien
"Es gibt nur eine Art,
Gespenster zu bannen. Man muß sie beschreiben, indem man ihnen den Spiegel
vorhält."
Shakespeare, Hamlet
Zensiert,
indiziert oder verboten werden kann praktisch jedes Medium. Lediglich
Tageszeitungen und Rundfunk-/ Fernsehsendungen dürfen nicht indiziert
werden. Die Folgen sind unterschiedlich gravierend: Während ein Porno, der
in Erwachsenenvideotheken nach wie vor sein Publikum findet, von einem
Jugendbann wenig Nachteile hat, kann es das Aus für ein Buch oder eine
Zeitschrift bedeuten, wenn sie nicht mehr öffentlich im Buchhandel oder am
Kiosk ausliegen, beworben oder per Post verschickt werden dürfen. So bemühte
sich in den 1990er Jahren das Teenie-Magazin "Bravo", nachdem zwei Hefte
eines Jahrgangs auf den Index kamen, nicht der einjährigen Dauerindizierung
anheim zu fallen, die ab drei Indizierungen pro Jahr verfügt werden kann.
Andererseits kann so etwas auch werbeträchtig sein. Uli Weissbrod, von
2000-2003 "Bravo"-Chefredakteur, warfen die Mitarbeiter sogar vor, "mit sehr
extremen Darstellungen auf den Index zu kommen, um so Bravo ins Licht der
Öffentlichkeit zu rücken" (zit. aus SZ, 22.8.2003: "Sex ist nicht alles").
1) Printmedien:
Der Buchdruck als ältestes Massenmedium hat auch die meiste Erfahrung im
Umgang mit Zensur. Vielfältig sind die Eingriffsgründe: Texte und Bilder auf
dem Cover oder im Innenteil können wegen unterschiedlichster Gründe
tatbestandsrelevant sein. Entsprechend findig ist man bei den
Verbotsumgehungsstrategien, angefangen von falschen Angaben im Impressum,
über harmlos klingende Tarnnamen bis hin zu Privatdrucken wie die
Samizdat-Literatur.
Ein Hauptpunkt
beim Verbot oder der Zensierung von Büchern sind fragwürdige politische
Aussagen, vor allem wenn sie sich mit rechten Themen befassen (hier zu einer
Staatsschutzliste mit verbotenen Symbolen). Trotz vieler Stimmen, die im
Sinne einer politischen Aufklärung die (kritisch kommentierte und
wissenschaftlich editierte) Neuauflage von Nazi-Schriften wie Hitlers "Mein
Kampf" oder Rosenbergs "Mythus vom 20. Jahrhundert" befürworten, sind diese
Bücher nach wie vor in Deutschland verboten, wobei der antiquarische Handel
mit ihnen nicht untersagt ist. Das Verwenden von "Mein Kampf"-Zitaten kann
aber zu Problemen führen, selbst in den USA (siehe
SPIEGEL), wo die Kampfschrift von 1924 frei erhältlich ist. Auch Bücher,
die sich kritisch zum Judentum äußern, berühren ein Tabu, das häufig Zensur
bedingt (siehe hier eine
Liste verbotener Bücher).
Als eines von vielen
Beispielen sei der folgende Fall erwähnt:
Beim
"Reprint zu wissenschaftlichen Dokumentationszwecken" des Buches
"Weltfreimaurerei - Weltrevolution - Weltrepublik" (li.) von Friedrich
Wichtl und Robert Schneider, das 1936 in der 13. Auflage erschien,
überbalkte der Herausgeber 1981 zahllose Stellen, die ihm juristisch und
moralisch bedenklich erschienen. In einer Fußnote meint der Herausgeber
Roland Bohlinger: "Wer aus wissenschaftlichen Gründen eine vollständige
Ausgabe benötigt, kann vom Verlag eine Liste mit den gestrichenen Stellen
beziehen."
Es
erscheint allerdings fraglich, ob eine angemessene Aufarbeitung der
Geisteshaltung im sog. Dritten Reich stattfinden kann, wenn die aus heutiger
Sicht richtigerweise als gefährlich einzuschätzenden Stellen unkenntlich
gemacht werden. Oder leistet man der Mystifizierung des Nazi-Ungeistes nicht
vielmehr dadurch Vorschub, indem man die auf uns gekommenen Schriften mit
der Aura des Verbotenen und Gefährlichen gleichsam überhöht? Nach dem mehr
als peinlichen Fall von Prinz Harry hat die EU ein europaweites Verbot von
Hakenkreuzen erwägt (siehe
SPIEGEL), deren Zeigen in Deutschland bereits strafbar ist. Selbst das
durchgestrichene Swastika als eindeutig antifaschistisches Symbol kann zu
Prozessen führen (siehe
SPIEGEL und
SPIEGEL und aktuell
SPIEGEL).
Zeitgeistbedingte
Tendenzen zur Freizügigkeit lassen sich für die Sexualität ausmachen:
Diese Ausgabe (li.) der 1896 in München gegründeten satirischen
Wochenzeitung "Simplicissimus" aus dem Jahr 1959 wurde nicht nur indiziert
und in München beschlagnahmt, sondern auch der Zeichner Kurt Heiligenstaedt
musste eine saftige Geldstrafe zahlen.
In der Beschlagnahmebegründung hieß es: "Das Titelblatt der Nummer verletzt
durch die fast unverhüllte Wiedergabe der Brustwarzen der dargestellten
weiblichen Figur das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in
gesellschaftlicher Hinsicht."
Noch
1962 befand sich auch dieses Sauna-Foto (li., aus: Focus 45/2001, S. 171)
auf dem Index.
Die Liste
möglicher Beispiele wäre lang. Wir verweisen hier auf die Bücher "Der
Giftschrank" und "Der verbotene Blick".
Es wundert
nicht, dass es in der moralinsauren Adenauer-Ära gerade erotische
Trivialliteratur
schwer hatte, da man befürchtete, sie vermittelten falsche ethische oder
religiöse Werte und könnten seelische Verwirrung stiften. Auch wurde
befürchtet, Begriffe wie Ehe, Treue und Mutterschaft könnten besudelt oder
lächerlich gemacht werden.
So indizierte die just gegründete Prüfstelle am 28.5.1954 diesen Sittenroman
namens "Quer durch die Betten Europas" (li.) von Henry Milten. Es kam
außerdem zu Beschlagnahmen, obwohl extra im Impressum steht: "Alle Stellen
in dem Originalroman, die unter Umständen dazu angetan gewesen wären, bei
amtlichen Stellen Anstoß zu erregen, wurden durch die freiwillige
Selbstzensur unseres Verlags gestrichen" (zit. nach Kellner (Hrsg.): Der
"Giftschrank", S. 146; dort auch die Abb. entnommen). Vorsichtshalber
druckte der Verlag trotzdem den Hinweis "Kein Verkauf an Jugendliche!" auf
den Umschlag, was aber eine Indizierung auch nicht verhinderte.
Durch die
"Aufklärungswelle" und die Studentenproteste gelangten seit den späten 60er
Jahren Medien, die sich mit 'Sex and Drugs' beschäftigten, in Konflikt mit
dem Jugendschutz. Da Indizierungen "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" sind,
bescherte sie den inkriminierten Medien quasi ein "lebenslänglich". Mit dem
neuen JuSchG wurde das immerhin auf 25 Jahre begrenzt: "Aufgrund der seit
dem 1. April 2003 bestehenden Neuregelung des § 18 Abs. 7 Jugendschutzgesetz
(JuSchG) werden Medien automatisch aus der Liste gestrichen, wenn ihre
Listenaufnahme 25 Jahre zurückliegt. Diese Regelung betrifft zur Zeit nur
Bücher und Broschüren. Die Bundesprüfstelle veröffentlicht diese bislang
2.000 Titel umfassende Liste fortlaufend nur im Bundesanzeiger" (aus: "BPjM
Kurzinfo April 2003").
Und
wenn sie nicht von Amts wegen nach 25 Jahren gestrichen worden wären, dann
befänden sich z.B. die Werke von de Sade ("Philosophie im Boudoir" seit
1963), Sacher-Masoch ("Venus im Pelz" seit 1958) oder William S. Burroughs
("Naked Lunch" seit 1964) immer noch auf dem Index.
Passierten die
Drogen-Erfahrungsberichte von auch in bürgerlichen Kreisen anerkannten
Klassikern wie Ernst Jünger, Walter Benjamin oder Aldous Huxley
unbeanstandet die Zensur, so kam Underground-Literatur zu diesem Thema der
linken/autonomen Szene rasch auf den Index. Dort befindet sich seit 1981
beispielsweise der Klassiker der psychedelischen Bewegung, das Buch "Politik
der Ekstase" vom 'LSD-Papst' Timothy Leary, dessen Motto "Turn on, tune in,
drop out" die Obrigkeit nicht gerne hörte. Aber auch Anleitungen zum
Hanfanbau sind, wie Anbau und Weitergabe selber, trotz ansatzweiser
Liberalisierung untersagt.
Ebenfalls auf dem Index
steht seit 1982 Peter Staffords 1980 im Volksverlag erschienene
"Enzyklopädie der psychedelischen Drogen" (re.)
Sex and Drugs
sind nicht nur in der Rockmusik, sondern auch in den Printmedien beliebte
Themen, deren übermäßiger Verbreitung der Staat einen Riegel vorzuschieben
versucht.
Literarische
Pornographie wird in letzter Zeit eher selten juristisch verfolgt. Vielmehr
beschlagnahmen Gerichte Hardcore-Pornos auf Video/DVD sowie entsprechende
Magazine. Vor allem SM-Material aus Holland und Skandinavien wird in
Deutschland gerne verboten.
Eine seltene
Ausnahme stellt der Roman "Perlen der Lust" (li.; um eine Textseite zu
sehen, bitte mit der Maus drüberfahren) von Charles W. Fenton (Pseudonym)
dar, der Anfang der 80er Jahre bei Knaur erschien.
Erwartungsgemäß indizierte die BPjS diese "Memoiren eines Verführers" am
31.8.1985. Doch damit nicht genug: Die im viktorianischen England
angesiedelte Geschichte um Lust und Ausschweifung erregte den Münchner
Amtsrichter offenbar so sehr, dass er das Buch am 18.3.1986 nach § 184 III
StGB bundesweit beschlagnahmen ließ. Seitdem ist es als "sozialschädlich" in
Deutschland auch für erwachsene Leser verboten. Besonders
tatbestandsrelevant war die Schilderung von sexuellen Aktivitäten von
Heranwachsenden.
Der Verlag
konnte (oder wollte) sich auch Nachfrage nicht mehr an die Einzelheiten
dieses schon länger zurück liegenden Falles erinnern. Das ursprünglich DM
7,80 billige Taschenbuch erzielt in Sammlerkreisen übrigens Liebhaberpreise
von über EUR 20.-.
Ein wolkiger
Tatbestand ist politisch motivierte Zensur, die sich je nach Stimmungsklima
und Großwetterlage gegen linke oder rechte Strömungen richtet. Mal werden
Bücher über Atomkraftgegner aus den Bibliotheken entfernt, mal trifft es
Bücher wie die Autobiographie "Wie alles anfing" von Michael "Bommi"
Baumann, die Mitte der 70er Jahre zu Razzien, Hausdurchsuchungen und
Prozessen führte und erst nach einem Rechtsstreit in mehreren Instanzen vom
Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen
wurde.
Der
1980 erschienene Ratgeber zum Blaumachen "Wege zu Wissen und Wohlstand -
Lieber krankfeiern als gesund schuften" wurde verboten, da Aufruf zu
Krankheitssimulation strafbar sei. Auch die literarische Schilderung von
Gewalt kann ein Indizierungsgrund sein, wie z.B. Bret Easton Ellis'
Yuppie-Roman "American Psycho" belegt. Erst fünf Jahre nach der Indizierung
1995 erkannte auch die Bundesprüfstelle den künstlerischen Wert und strich
das Buch vom Index.
Einen regelrechten
Straftatbestand (§ 130a StGB, Anleitung zu Straftaten) erfüllen
Ratgeberbücher zum Bombenbau, Giftmischen oder zur bewaffneten
Selbstverteidigung, wie sie in den USA (zumindest bis zum 11. September
2001) häufig verbreitet wurden.
So sind in Deutschland
mehrere Bücher aus dem Verlag "Loompanics Unlimited " verboten, z.B. "Home
Workshop Explosives" von "Uncle Fester". Das Amtsgericht München
beschlagnahmte diesen Titel 1991 und ließ ihn 1992 einziehen. Mittlerweile
ist das zwar verjährt, erlaubt sind diese Bücher aber dennoch nicht.
Zum einen ist es angesichts
der Bedrohung durch Terroristen verständlich, dass derlei Bücher untersagt
werden, zum anderen dürfte es für Verbrecher bei entsprechender krimineller
Energie nicht schwierig sein, aus dem Internet derlei Informationen herunter
zu laden.
Neben solch
eindeutig (zumindest potenziell) sozialschädlichen Medieninhalten gibt es
zahllose juristische und gesellschaftliche Grauzonen.
Ein
skurriler Grund für die Durchsuchung des Redaktionsbüros von "Max" stellte
im Februar 2003 der Verdacht auf strafbare "Störung der Totenruhe" dar.
Anlass für die Polizeiaktion waren Fotos über die sehr umstrittene
Leichenschau "Körperwelten". Es sollte ermittelt werden, wer das
Fotografieren der Plastinate u.a. in kniender Pose vor der Feldherrenhalle
angeordnet hatte. Laut dpa (22.9.2003) kündigt der Verlag
Verfassungs-Beschwerde wegen dieser Durchsuchung an. Nach Verlagsmeinung
hätte die "Pressefreiheit durch diese völlig unverhältnismäßige Aktion der
Münchner Justiz schweren Schaden genommen", meine Chefredakeur Christian
Krug.
Bei
der Schau in München war übrigens die Präsentation von "Scheuendes Pferd mit
Reiter" (re.) untersagt. Ist die Würde des Menschen auch posthum
unantastbar?
Wegen dieses
Covers (li.) ließ Kanzler Schröder das Buch April 2004 verbieten. Rechts
soll das neue sein.
Am 9.3.2005
erwirkte von Hagens eine Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL, der in
seiner Ausgabe vom 28.2.2005 und in nachfolgenden Berichten in
SPIEGEL-ONLINE Vorwürfe gegen den Plastinator und seine Ausstellung
veröffentlicht
hat. Unter anderem wurde dem untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu
behaupten, "Gunther von Hagens stelle in der Ausstellung "Körperwelten"
Leichen von hingerichteten Chinesen aus".
Ein weites
Feld sind die Persönlichkeitsrechte. Als "Focus" und "Welt" ohne Genehmigung
anlässlich der Publikation des Briefwechsels zwischen Marlene Dietrich und
Erich Maria Remarque das einzig bekannte Aktfoto der Filmdiva (ein eher
harmloser Rückenakt in Schwarzweiß) abdruckten, klagten ihre Erben
erfolgreich dagegen, weil Verstorbene "ein gesteigertes Schutzbedürfnis"
genössen (SZ, 10.8.2002). "Welt" und "Focus" wurden zu Unterlassung und
Zahlung von je Euro 5.000.- verurteilt. Die bislang höchste
Schmerzensgeldsumme, die bislang in Deutschland einem Minderjährigen wegen
Paparazzi-Fotos zugesprochen wurde, bekam Alexandra, die dreijährige Tochter
von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August. Ende Mai 2003 bestätigte das
Berliner Kammergericht ein Urteil des Landgerichts vom 11.12.2001 und sprach
den Klägern EUR 76.693,78 zu. Die in zwei Illustrierten abgedruckten Fotos
zeigten das Kind auf dem Arm seiner Mutter und beim Spielen im privaten
Garten.
Auch
wenn sich reale Personen in Romanen verunglimpft sehen, kann es zu
Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen kommen.
So darf laut Anordnung des Münchner Landgerichtes seit März 2003 Maxim
Billers Roman
"Esra" (siehe den Telepolis-Artikel "Literaturgericht") aus dem Verlag
Kiepenheuer & Witsch (KiWi) nicht mehr vertrieben oder beworben werden. Am
23.7.2003 hob das Oberlandesgericht München die Verfügung unter der Auflage
auf, dass bis zum Hauptverfahren nur noch die "entschärfte" Fassung (siehe
Bildbeispiel unten, aus: SZ, 9.8.2003) vertrieben werden dürfe (SZ,
24.7.2003: "Schwabing wird geschwärzt"). Ende August wurde trotzdem auch die
"geweißte" Fassung untersagt (SZ, 22.8.: "Das Ende des Schlüsselromans" und
23.8.2003: "Angriff und Rache"). Auch laut OLG München im April 2004 bleiben
beide Fassungen verboten. Der BGH bestätigte am 21.6.2005 das Verbot. Die
seltene Erstauflage erzielt z.B. bei eBay Sammlerpreise von rund EUR 50.-
Dem
Landgericht München erschien auch die gekürzte Fassung als nicht hinreichend
für eine Aufhebung des Verbotes, da die Personen (Billers Ex-Geliebte und
deren Mutter) noch zu erkennen seien. Dies wirft die grundsätzliche Frage
auf, inwieweit ein Belletristik-Autor bei seinem Phantasieprodukt reale
Ereignisse einfließen lassen darf, die dann womöglich als
Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Protagonisten justiziabel sein können.
In der
"bereinigten" Fassung von Maxim Billers Roman "Esra" fehlen auf richterliche
Anordnung hin seit dem 23.7.2003 alle Wörter, die Rückschlüsse und Bezüge
auf die Klägerinnen (eine Mutter und ihre Tochter, die sich in den
Romanfiguren wiedererkannten) zulassen könnten. Das Flickwerk aus geweißten
Leer-Stellen gehört zu den seltsamsten Neuerscheinungen des Bücherherbstes
2003. Gleichwohl entschied das Oberlandesgericht München Mitte Oktober, dass
auch diese Fassung nicht verbreitet werden darf (SZ, 16.10.2003, S. 15: "Der
öffentliche Akt"). Die Kunstfreiheit unterlag den Persönlichkeitsrechten und
der Intimsphäre der Klägerinnen.
Neben
"Weißungen" bzw. Auslassungen sind Schwärzungen die häufigsten Mittel, ein
Buch trotz juristischer Bedenken weiter vertreiben zu können.
Selten sind
solche Fälle nicht, nur erblicken die zivilrechtlich erwirkten Balken selten
das Licht der breiten Öffentlichkeit, vor allem, wenn es sich um weniger
bekannte Bücher handelt. So findet sich in dem 1997 in Wien erschienenen
Buch "Schwarze Anthroposophie - Rudolf Steiners okkult-rassistische
Weltanschauung" von Guido und Michael Grandt der rechts gezeigte Zettel des
Verlages zur Erklärung der unkenntlich gemachten Stellen.
Ähnlich
kompliziert sind die Empfindlichkeiten, wenn es sich um die Aufdeckung von
Seilschaften und Filz handelt. So durfte das Buch "Undercover" von Erich
Schmidt-Eenboom Ende der 1990er Jahren nach einer Klage von betroffenen
Journalisten nur mit teilweise geschwärzten Passagen vertrieben werden. Der
Bachem-Verlag entfernte schon vor Drucklegung 2002 aus dem Buch "Ganz unter
uns" den Beitrag von Erwin und Ute Scheuch, die sich wohl zu intensiv mit
dem Kölschen Klüngel befassten. Trotzig druckte die SZ die herausgenommenen
Passagen ab.
Ein besonders tabuiertes Thema stellt der Antisemitismus dar, der in Zeiten
der political correctness schnell zum Passepartout-Argument gegen
unerwünschte Äußerungen missbraucht werden kann. So wurden im Frühjahr 2002
Stimmen laut, den Roman "Tod eines Kritikers" von Martin Walser wegen
angeblich antisemitischer Tendenzen nicht zu veröffentlichen, was der
Suhrkamp Verlag aber ablehnte. Und Micha Brumlik forderte im August 2003 den
Verlag in einem
offenen Brief (hier in FR-Online) auf, das kurz zuvor erschienene Buch
"Nach dem Terror. Ein Traktat" von Ted Honderich "unverzüglich vom Markt zu
nehmen", da es "antisemitischen Antizionismus" verbreite (vgl. Ijoma
Mangold: "Monströse Moral", in: SZ, 6.8.2003, S. 11). Aufgeschreckt machte
Suhrkamp einen Rückzieher und ließ das bereits vergriffene Buch nicht mehr
nachdrucken (SZ, 7.8.2003: "Nach dem Eklat"). Der deutsche General Günzel
wurde gefeuert, da er im November 2003 die Rede des - mittlerweile aus der
Partei ausgeschlossenen - CDU-Politikers Hohmann, der u.a. von Juden als
"Tätervolk" sprach, gelobt hatte. In den USA kürzte Mel Gibson nach
Antisemitismus-Kritik u.a. vom Wiesenthal-Zenter gegen seinen Film "The
Passion" u.a. das Bibel-Zitat "Da rief das ganze Volk: Sein Blut komme über
uns und unsere Kinder" heraus. (vgl. SZ, 18.8.2003: "Die Geburt einer
Passion" und 7.2.2004: "Mel, steh' uns bei").
2001
mussten in dem Buch "Der Oligarch" von Jürgen Roth (Abb. re.) über
Machenschaften ukrainischer Geschäftsleute nach einer erfolgreichen Klage
vor dem Landgericht Düsseldorf durch den Geschäftsmann Boris F. 14
Passagen mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht werden (siehe die
Rollover-Bilder).
Seiner Ansicht nach handelte es sich bei den Schilderungen über seine
Geschäftsbeziehungen um unwahre Behauptungen.
Auch in Roths neuem Buch
"Die Gangster aus dem Osten" mussten 2004 einige Passagen geschwärzt werden.
Doch nicht nur
Texte, sondern vor allem auch Fotos können den Zensurwillen hervorrufen:
Glimpflicher
kam das Männer-magazin "GQ" davon, da die von den Grossisten bean-standeten
Internet-Erotik-Bilder des renommierten Foto-grafen Thomas
Ruff
im Heft 09/02 an den 'kitzligen' Stellen nachträglich mit Filzstift
über-balkt werden konnten. Trotz künstlerischer Verfremdung durch Unschärfe
durften nur zensierte Exemplare frei am Kiosk verkauft werden.
Auch wenn
spektakuläre Razzien und Fahndungen wie gegen die autonomen Magazine
"Interim" und "Radikal" immer mal wieder vorkommen, so stehen im aktuellen
Brennpunkt der Ermittlungen und Verbote eher rechtsextreme
Propaganda-Schriften, nicht zuletzt, da die steigende Zahl entspr.
Straftaten das Ansehen des (Wirtschafts-)Standortes Deutschland gefährdet.
Eine Reihe von NS-Symbolen sind hierzulande als Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen verboten. Selbst bei der staatlich
autorisierten Präsentation von anerkannter Hochkultur kann es Probleme
geben. So ließ der letzte Postminister Bötsch Ende 1997 die bereits
gedruckte und ausgelieferte Gedenkmarke zum Todestag von Heinrich Heine
wieder zurückziehen und einstampfen, da der Designer auf dem Bogenrand
altgermanische Runen als Symbole für Leben und Tod abgebildet hatte, die
auch von Neonazis verwendet werden.
Ganz
andere Bedenken hatte man Ende 2000 bei der Indizierung von "Mein erstes
Shopping-Buch". Die BPjS meinte, Regeln wie "Lehne gebastelte Geschenke ab"
würden Kinder zu egoistischem Konsum und Markenfetischismus verleiten.
Die Autorin
Judith Wilske reichte Klage gegen die Indizierung ein. Im März 2003
urteilte das Verwaltungsgericht Köln (hier können Sie sich die
Pressemitteilung der Autoren als pdf-Datei herunterladen), das Buch sei
Kunst und die Indizierung rechtswidrig. Die von der BPjM initiierte Revision
wurde im Juli 2004 gerichtlich geklärt: Nach fast vier Jahren Rechtsstreit
musste das Buch vom Index genommen werden.
Das besonders
verbotsfreudige Amtsgericht Berlin-Tiergarten tat sich am 13.2.2003 mal
wieder mit Beschlagnahmungen hervor. Dieses Mal traf es wegen Pornographie
nach § 184 III StGB drei Bildbände des in Paris lebenden US- Fotografen Roy
Stuart. Dessen seit Ende der 1990er Jahre im Taschen Verlag erschienenen
tabuarmen Erotik-Bücher "Roy Stuart Volume I-III" sind allerdings in so
großen Auflagen verbreitet, dass ein Verbot ähnlich sinnlos erscheint, wie
das Unterfangen, die Büchse der Pandora wieder schließen zu wollen. Nicht
nur in praktisch jedem Used-Books-Bereich aller Online-Buchhändler lassen
sich seine dreisprachigen Erotikbücher finden. Bzw. ließen sich finden. Dies
hat sich etwa bei amazon.de mit dem Verbot geändert. Ab dem 1. April (kein
Scherz!) verschickte "amazon-wachposten" an alle Anbieter dieser Bücher ein
Mail, in dem u.a. steht: "Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir folgende
Artikel aus unserem Programm genommen haben: Roy Stuart etc. Wir mussten
diese Artikel aus rechtlichen Gruenden entfernen, da diese Titel von der
Bundesprüfstelle (BPjS) auf die Liste der indizierten Titel gesetzt wurden."
Das stimmt zwar so nicht ganz, hat aber zur Folge, dass diese drei
Stuart-Bücher dort nicht mehr erhältlich sind. Statt "verboten" steht
allerdings "Ausverkauft" oder "Führen wir nicht mehr". Da das
Jugendschutzgesetz auch den Versandhandel tangiert, gibt es ähnliche
Vorschriften bei Auktionshäusern, Mail-Order-Firmen usw. Am 29.4.2003 war im
Newsletter der BPjM zu lesen, dass die Bücher nun doch nicht wegen § 184 III
StGB beschlagnahmt wurden: "Das AG Tiergarten hat diese Bildbände jedoch als
Pornographie eingestuft." Was immer das nun auch heißen mag...
Auf meine
Anfrage sandte mir der Generalstaatsanwalt freundlicherweise eine Kopie des
Beschlusses zu:
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 |
Diese
richterliche Bestätigung der Beschlagnahme wird u.a. wie folgt
gerechtfertigt: "Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass die genannten
Bücher eingezogen werden, da sie einen solchen Inhalt haben, dass die
vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis ihres Inhaltes bei Hinzutreten weiterer
Tatumstände den Tatbestand eines Strafgesetzes (§ 184 Abs. 1, 2, 8 StGB)
verwirklichen würde (§§ 184 Abs. 7, 74 StGB)." Ob es tatsächlich zu einem
dauerhaften, bundesweiten Totalverbot kommen wird, erscheint mir dennoch
fraglich. Zur besseren Lesbarkeit liegt der Beschluss auch im pdf-Format (Seite
1) (und
Seite 2) vor (bei Interesse die Seitenzahlen anklicken). Sobald
eBay (hier klicken für weitere Fälle) von dem Gerichtsbeschluss erfährt,
wird die Online-Auktions-Plattform es ähnlich wie amazon machen, da auch
dort Indiziertes (z.B. einige "Ärzte"-Platten) oder gar Verbotenes nicht
gehandelt werden darf. Selbst "obszöne" Worte kommen nicht durch die
eBay-Zensur (außer es handelt sich etwa um "Arsch" im Wort "Haarschnitt").
2) Comics:
Einen sensiblen Seismographen des Kampfes zwischen Zeitgeist und
Jugendschutz bilden Comics, die bei ihrem Erscheinen zu heftigen
Kontroversen führten. Sie stellten in den 1950er Jahren den Hauptfeind der
Jugendschützer dar. Heute uns harmlos Erscheinendes führte seinerzeit zu
regelrechten Bücherverbrennungen und Diskussionen über den Untergang des
Abendlandes. Im Tausch gegen so genannte "gute Jugendbücher" wanderten
Zehntausende Comics auf den Scheiterhaufen des gesunden Volksempfindens. Ein
beliebter Feuerspruch lautete: "Was an Schmutz und Schund ich hab', fort
damit ins Schmökergrab".
Das gereizte
Klima schärfte die Schere im Kopf der Verlage, was gelegentlich zu solch
eigentümlichen Kuriositäten wie überdeckenden Sprechblasen bei "Comanche -
Der lange Weg nach Laramie" (re.) oder zu wegretuschierten Waffen z.B. bei
"Akim" (li.) führte.
Kurioserweise wurden dort die Texte wie "Wirf dein Schwert weg" nicht mit
geändert, obwohl es ja bereits dem Zensor zum Opfer gefallen war.
Denn es sind
nicht nur schwarze Balken, leere Seiten oder herausgeschnittene Szenen, die
als konkrete Zensuropfer erkennbar sind. Häufiger - aber auch schlechter
nachzuweisen - sind die durch eine vorauseilende Selbstzensur umgemodelten
bzw. verstümmelten Beispiele. Nur in seltenen Fällen ist bekannt, wie der
ursprüngliche Zustand aussah. So erklären sich z.B. die plötzlich
flachbrüstigen Heldinnen in diversen Tarzan-Heften (li.).
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Das kam nicht
von ungefähr, denn die frisch gegründete Prüfstelle hatte sich zunächst auf
Comics kapriziert. So indizierte sie Ende 1954 das im Lehning Verlag
erschienene Heft 8 der Wildwest-Serie "Der Schwarze Reiter" (re.). Mehrere
Hefte wurden sogar beschlagnahmt. Bei "Unterwegs nach Alamo" prangert das
Urteil den "brutalen und entsittlichenden Inhalt des Heftes" an und stellt
fest: "Eine Lektüre der vorliegenden Art gefährdet die sittliche Entwicklung
des Jugendlichen auf das Schwerste, insbesondere wegen der drastischen und
suggestiv wirkenden Illustrationen." (zit. aus: Kellner (Hg.): Der
Giftschrank, S. 147).
Auch im
ohnehin schon idyllischen und asexuellen Disney-Universum duldete
Firmengründer Walt praktisch keinen Sex. In den deutschen Versionen wurde
nochmals entschärft. So fliegt Dagobert Duck ein Schneeball statt einer
Patrone über den Kopf, denn Waffen oder Alkoholika werden entfernt;
Atombomben mutieren zu Dynamitstangen, Atomraketen zu Mondflügen und aus
Uran-Transporten werden zu Waggons mit Goldbarren. Wir verzichten aus
Urhebergründen auf die Abbildung entsprechender Bildbeispiele. Die dezenten
Seitenhiebe auf die NS-Zeit erregen immer mal wieder die Gemüter, etwa wenn
im aktuellen Micky-Maus-Heft erstmals eine Carl-Barks-Geschichte aus den
50er Jahren ("April Fools Day") mit "Mein Kampf" auf dem Müllplatz
veröffentlicht wird (siehe
SPIEGEL). Von Propaganda könne hingegen keine Rede sein, da Hitlers
Kampfschrift dort läge, wo sie hin gehörte.
Einen
der zahlreichen Skandale der Geschichte des März Verlages von Jörg Schröder
provozierte "Lucy's Lustbuch" aus dem Jahr 1971. Der von Alfred von
Meysenbug geschaffene und unter dem Pseudonym Alfred Demarc veröffentlichte
Bildband enthält auf 80 Seiten allerlei farbenfrohe Comics im Pop-Art-Stil
eines Mel Ramos, die Prominente wie Freddy Quinn, Heino, F. J. Strauß u.a.
in derb-schlüpfrigen Posen zeigen. 1975 wurde das Album aus
Jugendschutzgründen von der Bundesprüfstelle indiziert und soll bereits
vorher laut Schröder von der Staatsanwaltschaft Frankfurt - wohl wegen
Beleidigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten - beschlagnahmt worden
sein. Es sollen nur relativ wenige Exemplare erhalten sein, was den hohen
Sammlerpreis von rund EUR 150,- erklärt.
Das Comic-Buch wurde
mittlerweile vom Index gestrichen sein, da mehr als 25 Jahre vergangen sind.
Aus heutiger Sicht scheint ein Jugendgefährdungspotenzial wohl nicht mehr
gegeben.
Wurden bereits
harmlose Kinderhefte zensiert, so verwundert nicht, dass später
Erwachsenencomics kontrolliert wurden. Vor allem die im Alpha Comic Verlag
erschienen Alben von Paolo Serpieri mussten in den 1980er und 90er Jahren
durch Überbalkungen entschärft werden, um einer drohenden Indizierung zu
entgehen. In die Schlagzeilen und schließlich den Ruin geriet der Verlag
Mitte der 90er Jahre durch eine Anzeige des fragwürdigen Vereins "M.U.T.".
Er erwirkte die größte Nachkriegsrazzia in über 1.000 Buchhandlungen, worauf
viele Läden sämtliche Titel an den Verlag zurückschickten. Der Prozess
kostete Unsummen und ging bis zum BGH. Verurteilt wurde der Verlag wegen
eines Bildes auf einer Seite des Albums "Alkovengeheimnisse", das nicht
einmal im eigenen Verlag erschienen war, sondern nur von ihm vertrieben
wurde (das tatbestandsrelevante Panel und das Gerichtsurteil sind in "Ab 18"
- Band 2 wiedergegeben). Ungünstig für Alpha war, dass der Prozess mit
Geldstrafen gegen die Geschäftsführer und einem Vergleich endete, was es den
Betroffenen unmöglich machte, Schadenersatzforderungen zu stellen. Achim
Schnurrer verabschiedete sich - Alpha hörte faktisch auf zu existieren. Der
Auslieferservice "Packwahn" fungiert nun als eine Art Auffanggeselleschaft.
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Bei importierten Comics
wacht übrigens eine Juristenkommission der Zeitschriftenvertreiber über die
Inhalte.
Meistens canceln die
deutschen Verlage selbst das in den USA gerne als Zeichen für besonders
finstere Schurken verwendete Hakenkreuz, auch wenn es sich gewissermaßen um
historisch verortete Comics (li. das US-Original, re. die deutsche Version)
handelt. Z.B. mutiert das Hakenkreuz bei "Master Man" in der deutschen
Fassung des Dino Verlages zu einem Fensterkreuz (siehe "Ab 18" - Band 2).
Auch bei den
populären Mangas werfen die Jugenschutzbehörden ein verschärftes Auge auf
desorientierende Inhalte:
So
wurden Heft 1 und 3 der Serie "Vampire Master" ("Dark Crimson") von Satoshi
Urushihara (li.) am 21.12.2002 bzw. am 30.4.2005 und das Manga-Taschenbuch
"ARMS Band 2" (re.) von Ryouji Minagawa und Kyouichi Nanatsuki aus dem
Panini Verlag bzw. Planet Manga am 30.11.2004 indiziert.
Wohl aufgrund
des harmlosen Covers sind die Kontrolleure von eBay noch nicht auf den
"gefährlichen" Inhalt aufmerksam geworden, denn gelegentlich sind die
Planet-Manga-Bücher noch über die Auktionsplattform erhältlich, während es
bei amazon offenbar aus dem Programm genommen wurde.
3) Satire:
Kurt Tucholskys Feststellung "Was darf Satire - Alles" trifft heute nur
bedingt zu, wenn etwa der Bayerische Rundfunk sich aus "Scheibenwischer"
ausblendet oder der WDR in den 90er Jahren Wiglaf Droste den Ton abdreht,
als er ein Spottgedicht über Kardinal Ratzinger über den Äther schicken
wollte. Ein Aufkleber führte in den 80er Jahren zu Prozess und Verurteilung
wegen Gotteslästerung. Die angeklagte antiklerikale Aktivistin Birgit
Römermann ging durch mehrere Instanzen, mußte aber die Strafe in Höhe von DM
1.000.- doch zahlen.
Satire als
Mittel der Kritik stößt auch dann an ihre Grenzen, wenn sich der Karikierte
wie im Fall des
Schnapsfläschchenetiketts
namens "Helmut's Birne" verhohnepiepelt fühlt.
So schrieb das Kanzleramt am 27.3.1997 an die Firma Dahlhoff in Ahlen: "Sie
werden daher gebeten, sofort die Verwendung der Etiketten einzustellen, etwa
vorhandene Vorräte an Etiketten zu vernichten und sicherzustellen, daß
derartige Etiketten nicht mehr gedruckt werden."
Angesichts der lebhaft interessierten Presse und in Anbetracht der nahenden
Wahlkampfes sah Helmut Kohl indes von weiteren Schritten ab.
Dabei klagte
Kanzler Kohl unseres Wissens nur ein einziges Mal - wegen einer Karikatur im
"Penthouse". Und dort ging es um seine Gattin Hannelore, die als "Pin-up"
auf einem Mercedes dargestellt wurde.
Weniger Glück hatten 1993
die Witzbolde von "Titanic", die regelmäßig mit Klagen und Prozessen zu
kämpfen haben, sei es wegen Gotteslästerung, Beleidigung oder
Verun-glimpfung.
Der kostspieligste Fall bezog sich auf die linke Collage, die den damaligen
SPD-Ministerpräsi-denten Björn Engholm in der Badewanne von Uwe Barschel
zeigt. Das Landgericht Hamburg verurteilte "Titanic" (das Urteil ist in "Ab
18" - Band 1 abgedruckt) zu DM 40.000.- Schmer-zensgeld und untersagte die
Verbreitung der Abbildung.
Von weiteren juristischen Schritten musste "Titanic" aus Kostengründen
absehen und brachte ein Titelblatt (re.), das eindeutig als Satire
gekennzeichnet war. Obwohl nicht weniger geschmacklos, führte das zu keinen
Prozessen.
Karl Kraus
meinte: "Satire, die der Zensor versteht, wird zurecht verboten." Da hätte
er es ja im aktuellen "Popetown"-Fall einfach, denn um feinsinnigen
Sarkasmus à la Monty Python geht es dabei eher nicht:
Die für Mai 2006 geplante
Ausstrahlung der "Papst-Satire" "Popetown" auf MTV sorgt schon jetzt für
Aufregung. Vorsorglich beleidigte Katholiken wollen die in England bereits
verbotene Persiflage um einen infantil durchgeknallten Pontifex (Abb. li.
und re.) verhindern.
Während Jugendschützer
fordern, die Sache noch einmal zu überdenken, betonen die Jungen Liberalen
die Pressefreiheit, fordert ein Bischof zum Boykott auf, und will ein
Erzbischof das Verbot des Comic-Papstes. Der CSU-Fraktionschef zeigte MTV
an, und Bayern will im Sommer mal wieder eine Verschärfung des §166 StGB
beantragen.
Nun, mit einem
juristischen Kniff könnte das Verbot sogar gelingen, denn auch die
Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes ist in Deutschland nach §
103 StGB strafrelevant; auch wenn der Vatikan der kleinste Staat ist.
Auch
Staatsymbole wie Fahne, Hymne, Adler, Bundespräsident etc. sind durch §§ 90,
90a StGB gegen Verunstaltung oder Verunglimpfung gesichert. Selbst
staatstragende Berufsgruppen wie Soldaten oder Polizisten genießen
besonderen Schutz, etwa vor solchen Entgleisungen wie dem Aufkleber
"Polizeisportverein" (li.), der ein Logogramm zeigt, auf dem ein vermummter
Staatsdiener auf eine am Boden liegende Figur einknüppelt. Das Motiv wurde
beschlagnahmt; mehrere Verurteilungen folgten (siehe ein Urteil in unserem
Buch "Ab 18" - Band 2).
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Und das auch
antifaschistisch gemeinte Hakenkreuzzertrümmerung oder -durchbalkung
strafbar sein kann, musste der Punk-Vertrieb-Inhaber Jürgen Kamm im Herbst
2006 feststellen:
Das
Landgericht Stuttgart verurteilte Kamm am 29.9.2006 zu einer Geldstrafe von
EUR 3.600 wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen". Das Gericht war der Ansicht, die unter diesem Symbol
begangenen Verbrechen seien so gravierend gewiesen, dass eine alltägliche
oder gar modische Verwendung auch in verfremdeter Form verharmlosend wirken
könne.
Die Verteidiger wollen in Revision, notfalls bis zum BGH, gehen.
4) Musik:
Im Musikbereich reichen die Zensurmöglichkeiten z.B. von selbstzensorischen
Pieptönen bzw. entschärften Covern, über Spielboykotte durch
Radio-/Musiksender/Kaufhausketten bis hin zu Indizierung oder Verbot. Dabei
können sowohl Texte als auch Cover sowie Beilagen, Insleeves oder Werbung
jugendschutz- bzw. strafrelevant sein.
Wir
möchten auf unser neues Buch
"Nur
für Erwachsene" und unsere Partner-Website
www.rockundzensur.de hinweisen, das viele Vorher-Nachher-Versionen
enthält. Vom 30.01.-16.05.2005 war die gleichnamige Ausstellung im
Rock'n'Popmuseum Gronau zu sehen; bis Ende Oktober war sie im
Dt. Zeitungsmuseum. Hier ein Beispiel aus dem Buch/der Ausstellung
(einige weitere folgen unten):
Einer der bekanntesten
Klassiker ist das sog. "Butcher"-Cover der Beatles-Platte "Yesterday and
Today" (li.) von 1966. In der Original-Version posierten die Pilzköpfe mit
Teilen von nackten Spielzeugpuppen und Fleischstücken. Der daraufhin
losbrechende Protest gefiel allerdings dem Label nicht. So wurde die Platte
zurückgezogen und durch ein neues Motiv (re., das "Trunk-Cover") ersetzt.
Dass den Beatles dies nicht passte, sieht man ihren betont
gelangweilt-genervten Gesichtern an.
Für das sehr seltene
Original zahlen Sammler übrigens ein kleines Vermögen.
Nun aber
zur bundesdeutschen Musikzensurgeschichte. Nachdem in früheren Jahrzehnten
vor allem schlüpfrige Herrenabend-Schlager einer Helen Vita Jugendverbot
erhielten, kamen in den 1980er Jahren auch Punk-Songs (z.B. "Polizei SA-SS"
von Slime) auf den Index. Selbst die "Schlumpf-Techno-Version" von Slimes
"Bullenschweine" durch die HipHop-Band "Fischmob" führte Ende der 1990er
Jahre zu Haussuchungen, Beschlagnahmen und Anzeigen gegen das Label
Plattenmeister. Und 2003 verklagte ein Polizist einem Mann, der Slimes Stück
"Bullenschweine" bei einer Demonstration spielte, in Hamburg wegen
Beleidigung und konfiszierte die Platte. Der Sampler
"Kampflieder-Deutschpunk" wurde am 31.12.2003 indiziert, u.a. weil dort auch
die beiden Slime-Tracks drauf ist.
Bislang ist
die Musikbranche einer der wenigen Medienbereiche, wo es keine Institution
der Freiwiligen Selbstkontrolle gibt, wie die deutsche
Phonoindustrie bestätigte. Das könnte sich bald ändern. Jetzt, da selbst
die Internet-Suchmaschinenbetreiber ein solches Gremium gründen, dürfte es
nur noch eine Frage der Zeit bis, bis es eine Musik-FSK gibt. Dies hätte
zwar den Vorteil, dass freigegebene Sachen nicht mehr indiziert werden
könnten, brächte aber auch die bekannten Nachteile mit sich. So wäre die
Bewertung - wie z.B. bei der Filmkontrolle - vermutlich kostenpflichtig für
das Label und das Prüfverfahren würde auch dazu führen, dass es länger
dauert, bis die CDs auf den Markt kämen. Und nicht zuletzt stellt sich die
Frage nach der Objektivität und nach der Zusammensetzung eines solchen
Gremiums. So dürfte es bald auch in Deutschland Sticker à la "Parental
Advisory - Explicit lyrics" wie in den USA geben.
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Mehrere Tonträger der
Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte" wurden wegen Texten wie "noch sitzen wir
hier und spielen Schach, aber gleich lege ich dich flach"
("Geschwisterliebe", re.) indiziert. 'Schon' 17 Jahre nach der Indizierung
wurde ihre Debüt-LP "Debil" am 30.11.2004 wieder vom Index gestrichen und
unter dem Titel "Devil" neu veröffentlicht. "Geschwisterliebe" allerdings
bleibt dort bis auf weiteres.
Obwohl selbst nicht indiziert, prangte auf dem Cover ihres
Concert-Video-Mitschnittes "Die beste Band der Welt - und zwar live, Teil 2"
(1989) dann auch dieser Stempel (li. oben). Das böse "Geschwisterliebe"-Lied
spielten sie nur instrumental und nannten es "Der Ritt auf dem
Schmetterlingsflügel", während die Fans mitsangen. Das führte übrigens auch
zu Prozess und Verurteilung der Band wegen Verbreitung jugendgefährdender
Medien, da sie beim Einlass keine Alterskontrolle gemacht hätten.
Selbst von den
deutschen Vorzeige-HipHoppern der ersten Stunde, den "Fantastischen Vier",
steht seit Ende 1993 eine Platte (bzw. Single) auf dem Index: "Frohes Fest":
Als jugendgefährdend wurde vor allem die
folgende Textpassage gewertet:
"mein dealer freut sich daß ich an der
nadel häng
mir ist das scheißegal das seh ich nicht so eng
die kohlen für den stoff verdien ich aufm strich
warum ich das so mach daß weiß ich selber nicht
wo komm ich her wo geh ich hin
das hat doch alles keinen sinn
freie tage feiertage sind für mich nicht drin
ich mach die beine breit für geld auch am fest der liebe
und befriedige damit ungehemmte männertriebe
wenn ich mir was spritze dann will das keiner sehn
doch der hat einen sitzen und auch noch einen stehn
manche denken sicherlich ich wäre kerngesund
manchen mach ichs mit der hand und manchen mit dem mund doch der typ der
wollte für zweihundert mark
mit allem und vor allem ohne fand er stark
und dabei war ich letzte woche erst beim test
und wie war er - positiv - frohes fest"
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Auch stoßen
vor allem viele Coverdesigns von Heavy Metal- und Hard Rock-Bands den
Jugendschützern moralinsauer auf. So ist z.B. die Plattenhülle des
"Anthrax"-Albums "Fistful of Metal" (li.) seit Juli 1986 indiziert. Obwohl
es sich dabei um einen durchaus sprechenden Titel handelt, steht im
BPjM-Index allerdings bis heute ein falscher Plattenname, nämlich "Festival
of metal". Seit 1985 ist das Cover von "Deflorator: T.N.T." (re.) indiziert.
Neben "Gewalt"
ist es vor allem "Sex", der zu Ärger führen kann: Recht schwer
nachzuvollziehen sind die Indizierungen der LP-Covers "Child" von "Haunted
Henschel" am 31.10.1990 (li.) und "Let Them Eat Metal" von "The Rods" (re.)
am 31.8.1985. Ob eine bestrapste Dame, die tatsächlich bei genauer
Betrachtung einen Metalldildo in einer Bananenschale in der Hand hält,
jugendgefährdend ist, erscheint durchaus fraglich. Auch die 1981 beim
umstrittenen und später rechten Label Rock-o-Rama erschienene LP "Jedem das
Seine" der Punk-Band "Cotzbrocken"
wurde 1986 indiziert, vermutlich, da der Titel auf ein Motto verweisen
könnte, das die Nazis für ihre KZs verwendeten. Andererseits ist der Spruch
eigentlich viel älter und geht auf das Motto des preußischen Adlerordens
Friedrichs II. zurück: "Suum cuique".
Derzeit sind
knapp 400 Tonträger indiziert (die meisten allerdings wegen rechtslastiger
Texte; aktuell aber auch vermehrt aus dem Bereich Rap/HipHop); ungefähr 50
sind wegen Volksverhetzung sowie drei wegen Pornographie (u.a. "NOFX"), fünf
wegen Gewalt (u.a. "Böhse
Onkelz" und "Cannibal Corpse") und einer wegen Beleidigung ("Die
Angefahrenen Schulkinder") verboten. Während ihr Song "Tötet Onkel
Dittmayer" vom Vorwurf der Gewaltaufforderung freigesprochen wurde,
beschlagnahmte das Hannoveraner Amtsgericht 1992 deren ulkig gemeinten
Country-Song "I wanna make Love to Steffi Graf". Alle Platten mit diesem
Stück sind seitdem verboten. Die Osnabrücker Comedy-Show "Die
Angefahrenen Schulkinder" musste DM 60.000 Schmerzensgeld an den
Tennisstar zahlen und die Gerichtskosten tragen (Abdruck des
Beschlagnahmebeschlusses und des Urteils in "Ab 18" - Band 1).
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Selten sind die Beispiele,
wo unterschiedliche Versionen auf den Markt kamen, so z.B. "Virgin Killer"
von den "Scorpions", die ihr Cover wegen des Pädophilievorwurfs umänderten,
oder "Country Live" von "Roxy Music" (Abb. li.), auf der statt lasziver
Bikini-Girls in der überarbeiteten (für den US-Markt gedachten) Version 1974
nur noch die Vegetation übrigblieb (re.).
Sex and Drugs
and Rock'n'Roll erregten schon immer die Moralapostel, auch wenn heute die
Grenzen weiter gesteckt sind.
Als die
Blues-Rock-Band "Great White" 1991 ihr Studio-Album "Hooked" (s.o.)
veröffentlichte, saß auf dem Cover eine unbekleidete Blondine auf einem
Anker bzw. überdimensionalen Angelhaken (li.). Dies und wohl auch der weiße
Hai auf der Rückseite des Covers (siehe Rolloverbild links) schienen einigen
Sittenwächtern dann doch als zu gewagt, woraufhin Capitol Records die
Ursprungsversion nach nur wenigen Wochen vom Markt nahm und durch ein
entschärftes Motiv ersetzte (re.). Die Frau am Anker gab's zwar immer noch -
dafür war sie fast vollständig unter Wasser verschwunden. Nur noch Kopf,
Schultern und Arme schauen nach dieser Selbstzensuraktion heraus. Da aber
beide Fassungen doch relativ verbreitet sind, sind die Preisunterschiede
nicht so erheblich wie bei sonstigen zensierten Medien.
Nicht wenige
Zensurgegner in den USA bezeichnen Beschränkungen der Meinungsfreiheit als
"unamerikanisch", wie z.B. auf der Verpackung einer CD von "diVINYLS"
(Virgin, 1990) zu lesen ist:
Doch gerade im
konservativ-religiösen Bush-Land blüht auch die Zensur von Pop-Musik, wie
z.B. der Autor Eric Nuzum und FreeMuse dokumentieren (siehe
TAGESSPIEGEL).
1996 verbot
das AG Münster das LP-Cover (li.) der US-Punk-Band NOFX, das im Schaufenster
eines Plattenladens stand. Nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von rund DM
3.000,- wurde das Verfahren gegen die Besitzer zwar eingestellt, die
LP-Version von "Heavy Petting Zoo - Eating Lamb" blieb aber verboten,
während das ähnliche CD-Motiv (re.) "Heavy Petting Zoo" weiterhin erlaubt
ist. Der Beschlagnahmebeschluss ist in "Ab 18" - Band 2 abgedruckt. Da das
Album offenbar auch in anderen Ländern "banned" ist, entwarf die Band den
"Fuck Parental Advisory"-Sticker (li.).
Wie relativ
willkürlich einzelne Verbote exerziert werden, zeigen diese Fälle: Während
seit gut 10 Jahren der Tonträger "Butchered at Birth" (Cover und Texte) der
Death Metal-Gruppe "Cannibal Corpse" (li. oben) wegen Pornographie und
Gewaltdarstellung verboten ist, wurde die CD "Misanthropic Carnage" (re.
oben) der Death-Metal-Band "Severe Torture" aus dem Jahr 2002 (noch) nicht
belangt. Für den Verkauf gibts eine zensierte Fassung. Von Cannibal Corpse
dürfen LP/CD-Cover und das Werbematerial nicht mehr verbreitet werden, die
andere Platte ist frei über den Handel und im Internet zu beziehen. Die
Installation "Sex" von Jake und Dinos Chapman in Anlehnung an Goya (oben
Mitte; Abb. aus: SZ, 8.11.2003) hingegen zählt zur echten Kunst und zählte
zu den Aspiranten des angesehenen englischen Turner-Preises.
Die
notorische Death-Metal-Combo "Cannibal Corpse" bleibt auch 2005 im
Bannstrahl der Bundesprüfer: am 29.1. wurde die CD "Worm Infested" (Metal
Blade Records, Salach) indiziert.
Offenbar erregten aber eher
die Texte als dieses Cover-Artwork den Unbill der Jugendschützer, denn das
Cover scheint nicht indiziert worden zu sein.
Zwar mutet es
ungerecht an, dass nur manche Fälle verfolgt werden (z.B. "MC Basstards"
Song "Bullenjagd", der vom LKA Brandenburg beharkt wurde oder die CD "Battle
Reimpriorität Nr. 7" von "Taktlos", die indiziert wurde; siehe ein
HipHop-Forum), andererseits ist es beruhigend, dass nicht alles
fragwürdige Material gerichtsnotorisch wird, denn sonst läge die Vermutung
eines Überwachungsstaates nahe. Einige Labels wollen Ärger vermeiden, und
bringen gelegentlich zwei Versionen heraus: Ein Original und eine harmlose
Fassung für den deutschen Markt (Bildbeispiele in "Ab 18 - Band 2). Zum
Bereich Musikzensur sei auf Reto Wehrlis Buch
"Verteufelter Heavy Metal" und auf die von Werner Pieper herausgegebenen
Bücher verwiesen.
Andere Formen der
Selbst-Zensur wie der Aufkleber des CD-Covers von "'Till Death Do Us Unite"
(li.) der Gruppe "Sodom" reizen aber eher die Neugier, anstatt wirklich
ernsthaft zu wirken.
Gleichwohl lehnten Plattenläden auch das entschärfte Motiv ab, so dass es
durch ein neues (re.) ersetzt werden musste.
Unzensierte
Originalcover erzielen bei Sammlern höhere Preise als die für den
nivellierten Mainstream-Markt entschärften harmlosen Versionen.
Auch
"satanistische" Inhalte können als jugendgefährdend eingestuft werden und zu
einer Indizierung führen.
Wegen
entsprechender Texte und Abbildungen im Booklet der CD "Lucifer Incestus"
von Belphegor strengte das bayrische Landesjugendamt 2004 ein Verfahren vor
der Bundesprüfstelle an. Deren 12er-Gremium entschied nun jedoch, weder CD
noch Booklet auf den Index zu setzen.
Weitere Infos
dazu findet man auf der Homepage der österreichischen Band:
www.belphegor.at
Quelle:
Andreas Jur von
www.buchwurm.info
Neben
Indizierung, Verbot und Selbstzensur gibt es auch noch den Spielboykott
durch Radio- und Musiksender, wenn die Titel etwa gegen den
Rundfunkstaatsvertrag oder die Senderrichtlinien verstoßen. Der Musiksender
"Viva
Plus" startete am 20.1.2005 ein Format namens "X-Rated",
bei dem um mitternächtlicher Stunde ausnahmsweise unzensierte Clips gezeigt
werden. Zuschauer können per SMS abstimmen, ob die Clips bis zu Ende
gesendet werden sollen oder nicht.
Denn auch Animositäten von Intendanten oder Redakteuren können dazu führen,
dass Titel auf interne "Schwarze Listen" (siehe auch die Beispiele bei
"Liebe Sünde") kommen.
Natürlich ist das Reizwort
"Zensur" immer auch ein Eye-catcher, wie beim österreichischen Pop-Sternchen
Xenia.
Das Zeitgeistmagazin
"Wiener (Deutschland)" schrieb: "Die österreichische Pop-Sängerin Xenia
bannt ihre feucht-fröhlichen Jungmädchen-Träume auf CD. "Ohne Zensur" heißt
ihr erstes Werk. In selbstverfassten Titeln wie "Mach mit mir Liebe", "Lieb
mich auf dem Rücksitz" und "Fellatio" singt Xenia gnadenlos Klartext. Für
den Sender Ö3 etwas zuviel des Guten: Die klangvollen Frivolitäten des
Wiener Madls wurden mit strengem Sendeverbot belegt."
Selbst
Rockgrößen wie die "Rolling Stones" haben immer mal wieder mit Zensur zu
tun, wenn sie etwa im prüden Amerika beim Super-Bowl auftreten, dessen
Übertragung seit Janet Jacksons Nipplegate mit leichter Zeitverzögerung
übertragen wird, und dann zwei ihrer Songs ("Start me up" und "Rough
Justice") zensiert wurden, weil sie Wörter aus dem sexuellen Sprachgebrauch
enthielten (siehe
SPIEGEL). Weniger erstaunlich aber, dass ihr Concert in Shanghai
zensiert wurde (siehe
SPIEGEL). Während Sendeboykotte und entschärfende einer redaktionellen
Animosität geschuldet sind, führen in Deutschland Indizierungen zu einem
offiziellen Sendeverbot aus Jugendschutzgründen bei allen deutschen Radio-
und TV-Sendern.
Tatsächlich
indiziert wurden am 31.12.2004 die HipHop-Compilation "Ansage Nr. 3" und am
31.5.2005 "Ansage Nr. 2" des
Labels Aggro Berlin, u.a. wegen Drogenverharmlosung und Sexismus, vor
allem in den Songs "(Neger), bums mich", "Pussy" und "Psycho Neger B"
(Begründung in: "BPjM-Aktuell", 3/2005, S. 3-13).
Nachdem sich die
Bundesprüfer auf das Label und ihren betont (und gelegentlich bemüht)
tabubrechenden HipHop eingeschossen hatten, traf es auch die CD "King of
Kingz" von Bushido (siehe "Kulturzeit"),
und am 30.9.2005 "AGGRO Ansage Nr. 4" (Abb. li.), "Maske" von Sido,
"Obscuritas Eterna" von MC Basstard und "Vom Bordstein bis zur Skyline" von
Bushido. Insgesamt 18 HipHop-Alben wurden bislang indiziert.
In den USA
führte der 11. September 2001 u.a. auch dazu, dass viele Titel nicht mehr im
Radio gespielt wurden. Selbst Cover mussten geändert werden, wie beim Album
"Party Music" der Rap-Band "The Coup", obwohl die Illustration schon 18
Monate vor dem Terror-Attentat entworfen worden sein soll:
Dass die
"Battles" der Rap- und HipHop-Gangs in den USA auch zu tatsächlichen Toten
untereinander führen, zeigten etwa die Morde an einem "Run DMC"-Mitglied und
Rapper Tupac Shakur. Auch zwischen "50 Cent" und "The Game" herrscht so
etwas wie ein Bürgerkrieg, der unlängst in eine Schießerei mündete.
Angesichts dieser Eskalation wollen die Rivalen einen Waffenstillstand
schließen (siehe
SPIEGEL). Zur deutschen HipHop-Szene um Sido, Bushido, Kool Savas u.a.
siehe
Der SPIEGEL.
Weniger der
betont provokante Name "Terrorgruppe", als vielmehr
Urheberrechtsstreitigkeiten sorgten im Dezember 2004 für das Aus dieser
Punkrock-CD:
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Bastei (Abb. rechts) erwirkte wegen
dieses Covers des Booklets der CD "Schöne Scheisse" eine
einstweilige Verfügung vor dem OLG Köln, da offenbar eine zu große
Ähnlichkeit mit den Hervorbringungen des Romanheftverlages bestand.
Im Juli 2005 einigte man sich auf einen Vergleich. Damit ist das
Werk wieder frei (siehe
Ox). |
Achtung! Nicht zu verwechseln mit der CD "Schöne Scheisse" der
Punkband "Terrorgruppe" (Abb. links).
Nähere Infos zu dem Fall finden Sie bei
triggerfish und
terrorgruppe.com |
And now for
something completely different: In Deutschland werden vor allem
rechtsideologische Musiktitel seit den 1990er Jahren verstärkt indiziert und
verboten, da deren eingängige Propaganda als Einstiegsdroge vor allem für
anfällige Jugendliche zu rechten Ideologien insbesondere der NPD gelten. Die
rechtsradikale Skinhead-Band "Landser" wurde Ende Dezember 2003 zwar
als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Sänger Michael Regener soll
sich aber nun in der NPD verdingen. Da das BGH jüngst die Haftstrafe
bestätigte, muss er allerdings erstmal für gut 3 Jahre ins Gefängnis. Eine
informative Zusammenfassung zum Thema Rechtsextremismus und Jugendkultur -
inkl. Abbildung der strafbaren Symbole, Parolen, Platten, Fanzines, Logos
und sonstiger Inhalte - stellt übrigens die kostenlos erhältliche
Info-Broschüre des
Innenministeriums NRW "Musik - Mode - Markenzeichen" (Düsseldorf 2004)
dar. Als zwei von vielen verbotenen Musikbeispielen möchten wir folgende
vorstellen:
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Weder der programmatische
Bandname "Zensur" noch der Titel der Platte "Wir sind dagegen" nutzte der
Heavy-Metal-Skinhead-Band im Stil der "Böhsen Onkelz", da ihr Debütalbum
(li.) wegen Gewaltverherrlichung (lt. § 131 StGB) 1998 vom AG Koblenz
beschlagnahmt und 1999 vom AG Sinzig eingezogen wurde. Auch ihr Tonträger
"Politiker auf Kneipentour" wurde 1999 vom AG Oldenburg beschlagnahmt -
allerdings wegen Volksverhetzung (lt. § 130 StGB).
Die rechte Propaganda-CD
"Anpassung ist Feigheit" (re.), die 2004 gratis auf Schulhöfen verteilt
werden sollte, wurde im August 2004 beschlagnahmt (aktuell siehe
SPIEGEL).
Aktuell wurden
Ende 2006 die CDs "Tribute to Skrewdriver Vol. 2" (wegen Rassismus) und "Sexkönig"
(2004) von "King Orgasmus" (wegen Pornographie) beschlagnahmt. Schwarze
Listen hinsichtlich des Verkaufes hat eBay natürlich auch für indizierte
oder verbotene Tonträger (bitte
hier klicken für einige Beispiele). Bekannte Schockrocker, die als die
üblichen Verdächtigen immer mal wieder in der Diskussion stehen, sind vor
allem Rammstein, Slipknot, Marilyn Manson, diverse DeathMetaller und
Hardcore Rapper (siehe dazu den Beitrag
"Böse Buben der Musik").
Zu weiteren
Fällen von Musik-Zensur siehe unser Buch
"Nur
für Erwachsene"
5) Film/Video:
Von
den Dreharbeiten bis zur Fernsehausstrahlung - wegen seiner Suggestivkraft
stellt das Medium Film den wohl am umfassendsten reglementierten Bereich
dar. Alle Filme/Werbematerialien, die kommerziell erfolgreich sein wollen,
müssen von der
Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor der Aufführung
geprüft und freigegeben werden. Eine FSK-Prüfung, die eine Freigabe "ab 18
Jahren" bescheinigt, bietet indes keine wirkliche Sicherheit vor Indizierung
oder Beschlagnahme. Außerdem kann die Juristen-Komission der FSK ein
Medienobjekt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, wenn es gegen §§ 131
oder 184 verstößt. "Ab 16" freigegebene werden seit Mitte der 1980er Jahre
nicht mehr indiziert oder verboten. Filme ohne Prüfung/Freigabe (was bei
kommerziellen Filmen sehr selten vorkommt, außer sie erscheinen als
Re-Issues auf Video/DVD in semilegalen Underground-Labels wie Astro) sind
wie "ab 18" zu behandeln. "Ab 18"-Medien - auch ohne Indizierung -
unterliegen letztlich den gleichen Vertriebsbeschränkungen wie indizierte,
d.h. sie dürfen u.a. nicht per Post verschickt oder bei eBay gehandelt
werden. Selbst Bücher über indizierte Filme können, wie es Andreas Bethmanns
"Deep Wet Torture Handbook" am 31.12.2003 passierte, indiziert werden.
Tempora mutantur
- Wie sich die Zeiten ändern: Als erster Film-Skandal der jungen
Bundesrepublik erregte die kurze Nacktszene der Knef in Willi Forsts
Melodram "Die Sünderin" (li. unten) die Öffentlichkeit. 1950 erfolgte ein
kurzzeitiges polizeiliches Aufführungsverbot. Die (damals klerikal
dominierte) FSK kritisierte vor allem die "Verharmlosung von Prostitution
und Selbstmord." Die katholische Kirche forderte ihre Schäfchen auf, den
Film zu boykottieren. Heute hat der Film als "moderner Klassiker" auf Video
eine FSK-Freigabe "ab 12 Jahren" und lief mehrfach im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen.
Ein Zeichen von
Sittenverfall? Fünfzig Jahre später ist vor allem "harte Pornographie" (z.B.
mit Gewaltelementen wie in "A Dirty Western" (mitte) oder mit Sodomie (Abb.
re. aus einem holländischen Video) in Deutschland verboten.
Von "Das
Schweigen" von Ingmar Bergman, über Nagisa Oshimas "Im Reich der Sinne" und
Pasolinis "Salò oder die 120 Tage von Sodom" bis hin zur Jörg Buttgereits
"Nekromantik 2" und Peter Jacksons "Braindead" - zahlreiche Filme erregten
bei ihrer Premiere Skandale, Missverständnisse und Verbote. Viele seinerzeit
umstrittenen Filme wurden später als Meisterwerke ihres Genres gewürdigt;
manche sind bis heute verboten. So kam "Salò" jetzt nach 25 Jahren wieder in
die Kinos und wurde von der SZ (12.5.2003) als "Werk von unerbittlicher
Schönheit und grausamer Genauigkeit" gefeiert.
Aber auch vermeintlich
harmlose Filme wie die James-Bond-Streifen können Unmut erregen. Auch wenn
in dieser erfolgreichsten Kino-Serie die oftmals als legitimes Mittel
verharmloste Gewaltanwendung kaum jemanden stört, so darf es in Punkto
Erotik nicht zuviel des Guten sein.
Gerade in den prüden USA
gilt im Zweifel das Motto "No sex, please!", wie diese Retusche auf einem
Kinoplakat für den Film "For Your Eyes Only" zeigt. Auf die wohl schönsten
Beine bzw. Hintern der Filmgeschichte (li.) pinselten die Amis kurzerhand
ein paar Hosen drüber (re.) (Abb. aus "Steady Cam" Nr. 45, Frühjahr 2003, S.
55).
Wesentlich
handfestere Zensureingriffe lassen sich bei heftigeren Filmen beobachten,
auch wenn sie eigentlich viel unrealistischer und bizarrer übertrieben
daherkommen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Der
neuseeländische Regisseur Peter Jackson wurde einem großen Publikum erst
durch seine "Herr der Ringe"-Verfilmungen und aktuell durch "King Kong"
bekannt. Seine Anfänge liegen indes im Splatter-Genre mit Filmen wie "Bad
Taste" (den die BPjM erst jetzt entdeckte und am 31.12.2005 indizierte),
"Meet the Feebles" und eben "Braindead" (re.).
Diese groteske Splatter-Komödie wurde von der deutschen Justiz verkannt, die
ihn in verschiedenen Releases indizierte, zensierte und beschlagnahmte.
Selbst die unter dem albernen Titel "Braindead - der Zombie-Rasenmähermann"
veröffentlichte deutsche Fassung ist seit 1995 indiziert und seit 1998 bzw.
2003 beschlagnahmt; lediglich eine um über 20 Minuten gekürzte (vulgo
verhunzte) Fassung ist mit einer "ab 16"-Freigabe frei erhältlich. "Party is
over!"
Die rund 100-minütige Originalversion ist sowohl in englischer Sprache als
in deutscher Übersetzung auf Video (und später auf DVD) seit 1993 indiziert
und seit 1999 verboten. Nähere Informationen über die verschiedenen
Fassungen, den FSK-Bericht und den Beschlagnahmebeschluss finden Sie in der
Online-Filmdatenbank. Unter
www.schnittberichte.com kann man nach den fehlenden Szenen suchen.
Aber auch
ernsthafte Mainstream-Beiträge können Konsequenzen haben. Als aktuelles
Beispiel sei "Der Soldat James Ryan" erwähnt, für dessen Ausstrahlung Anfang
2003 um 20.15 Uhr Pro7 Euro bis zu EUR 500.000 Strafe (+ Rückzahlung der
Werbeinnahmen) zahlen soll. Der Film hatte trotz einer siebenminütigen
Kürzung durch den Sender eine "ab 16"-Freigabe, dessen Ausstrahlung nach den
Fernsehrichtlinien erst ab 22 Uhr erlaubt ist.
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Als bekanntester Fall sei
"Tanz der Teufel" (li.) von Sam Raimi erwähnt. Die comicartig überdrehte
Low-Budget-Horrorgroteske beschäftigte seit dem Kino- und Video-Verbot 1984
alle Instanzen.
Schließlich gab das
Bundesverfassungsgericht durch ein beachtenswertes Urteil (siehe Link)
acht Jahre später die um eine Minute gekürzte Fassung frei, da eine
Verletzung der Menschenwürde bei Film-Zombies kaum vorliege.
Merkwürdigerweise wurde dieses Analogieverbot bei späteren Filmverboten
nicht wieder berücksichtigt.
Die Originalversionen blieben für Kino/Video/DVD verboten, die gekürzte ist
unter dem Titel "Tanz der Teufel 1" indiziert. Der international mehrfach
preisgekrönte Film soll in Italien übrigens ab "14 Jahren" freigegeben und
sogar im Fernsehen gelaufen sein.
Dario Argentos Film "Tenebre" (re.) ist bei uns auch in geschnittener
Fassung auf Video seit der Beschlagnahmung durch das LG München 1987
verboten. Ein aktueller Verbotsfall (2004) ist die Beschlagnahme von Olaf
Ittenbachs "Riverplay".
Vor allem das
Genre Horror/Splatter unterliegt in Deutschland zahlreichen Einschränkungen.
Dabei sind nicht nur Form und Inhalt, sondern auch das Präsentationsmedium
relevant für eine mehr oder weniger restriktive Behandlung. Während
Kinofilme selten verboten werden (wegen Gewalt sind es fünf, z.B. "Tanz der
Teufel", "Texas Chainsaw Massacre Part 2" und "Muttertag"), können sie auf
Video oder DVD geschnitten, indiziert oder beschlagnahmt werden, obwohl sie
zumeist inhaltsgleich sind. Dies wird mit den medienspezifischen
Kontroll-/Distributions-Möglichkeiten gerechtfertigt. Videos/DVDs können
nach Erscheinen unkontrolliert verbreitet werden:
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2006 sind gut 400 Filme
wegen Gewaltverherrlichung oder Pornographie auch für Erwachsene verboten,
darunter etwa Don Coscarellis "Das Böse", Romeros Zombie-Trilogie, mehrere
Teil der "Freitag der 13."-Reihe, "Halloween II","Tetsuo II" und Peter
Jacksons "Braindead". Sogar der wohl erste Splatterfilm "Blood Feast" von H.
G. Lewis (1963) wurde 2004 verboten.
Trotz heftiger Kürzungen und einer FSK-Freigabe "ab 18" wurde George A.
Romeros "Zombie 2 - Das letzte Kapitel" ("Day of the Dead"; Abb. li.) am
31.5.1988 indiziert, am 22.11.1990 beschlagnahmt und am 30.4.1991
eingezogen. Der Film, der unter Kennern Kultstatus genießt (siehe das
Romero-Interview im
SPIEGEL), ist im Ausland frei verkäuflich. Während 2001 eine Re-Issue
von Romeros Klassiker "Zombie - Dawn of the Dead" bei Laser Paradise
beschlagnahmt wurde, veröffentlichte
Universal 2004 die Neuverfilmung von "Dawn of the Dead" als Director's
cut.
Die Originalcassette der seit 1986 eingezogenen "Zombies unter Kannibalen"
(re.) hat übrigens einen Sammlerwert von ca. EUR 150,- Die österreichische
DVD-Version von "Raptor Film" beschlagnahmte das AG Tiergarten am 6.4.2005.
Solch
ungleiche Behandlung ruft Verbotsumgehungsstrategien hervor. Findige
Vertreiber beliefern die Fans mit Original-Fassungen (vor allem aus Holland,
wo bislang noch keine Zensur stattfindet und die höchste Freigabestufe "ab
16" lautet) oder Neuveröffentlichungen unter falschem Namen. Durch das
Multimedia-Gesetz sind allerdings alle Versionen verbotener Filme mit den in
der deutschen Fassung bereits untersagten gleichgestellt. Dies erklärt die
zahlreichen aktuellen Verbote von DVDs wegen Inhaltsgleichheit. Das musste
auch Oliver Krekel von der Firma Astro erfahren, der am 21.1.2003 vom
Amtsgericht Kassel zu EUR 2.000,- (+ Übernahme der Prozesskosten) und acht
Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, da er Re-Issues von
hierzulande verbotenen Filmen veröffentlicht hatte. Darüber hinaus wurde ihm
die Auflage erteilt, in Zukunft nur noch geprüfte und freigegebene (d.h.
zumeist geschnittene) Werke zu veröffentlichen. Filmfans fragten sich, ob
man nicht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen könnte, da
viele der Filme im benachbarten Ausland als Kunstwerke gälten und frei
verkäuflich seien, was eine Bevormundung der deutschen Konsumenten sowie
eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Aus Angst vor juristischen
Konsequenzen wagten es viele Labels nicht mehr, potenziell
tatbestandsrelevante Streifen heraus zu bringen. So verzichtet z.B.
Paramount auf eine Veröffentlichung der Titel "Freitag der 13. - Teil 3 und
4".
Allerdings
scheinen
Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse einer Verjährung zu unterliegen,
die nach 10 Jahren in Kraft tritt. So kennzeichnet die aktuelle Ausgabe von
"BPjM-Aktuell" #4/2004 alle verjährten Gerichtsentscheidungen. Juristisch
unklar bleibt allerdings, wie mit diesen Medien verfahren werden soll.
Automatisch erlaubt dürften sie nicht sein.
Angesichts der
aktuellen sadistischen Folter-Horrorfilme wie "Saw 1 und 2", "Wolf Creek",
"Hard Candy" oder "Hostel" (siehe
SPIEGEL) ist man erstaunt über die alten Verbote und die neue
Freigaberegelung. Alle diese Streifen liefen regulär im Kino und werden
vermutlich auch auf DVD unbehelligt Kasse machen. Vielleicht hängt das
Interesse an Folterszenen mit der politischen Weltlage zusammen: Wenn die
USA in realiter Kriegsgefangene malträtieren, will man offenbar statt
verwackelter Amateurbilder im TV beinharte Torturen im Film sehen.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die frühen Splatter-Filme
Low-Budget-Produktionen ohne große Lobby waren, während heute Major Labels
mit Millionenetats hinter diesem Mainstream-Phänomen stehen. Einen für eine
Riesen-Gage folternden Tom Cruise zu verbieten oder zu zensieren traut sich
der Staat wohl weniger als bei No-Name-Labels.
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Eine Grauzone stellt die
Abbildung eines Hakenkreuzes dar: So gibt es zwei Fassungen des deutschen
Plakates für den Film "American History X" (li. u. re.). Nähere Gründe waren
leider nicht in Erfahrung zu bringen.
Der Verleiher des Filmes "Amen" von Constantin Costa-Gavras nach dem Roman
"Der Stellvertreter" von Rolf Hochhuth zog 2002 Jahr das vom
Benetton-Werbedesigner Oliviero Toscani gestaltete Plakat wieder zurück und
ersetzte es zumindest in Deutsch-land durch ein unverfänglicheres Motiv.
"Zensoren
neigen dazu, das zu tun, was sonst nur psychisch gestörte Menschen tun - Sie
verwechseln die Illusion mit der Wirklichkeit." (David Cronenberg)
Als umfangreichstes und wohl bestes Portal zum Thema Filmzensur empfehle
ich:
www.schnittberichte.com
6) Kunst:
Die Kunst, spätestens seit Friedrich Schiller als Kind der Freiheit
aufgefasst, wird vergleichsweise selten zum Gegenstand von Straf-Prozessen,
vielleicht, weil die gedankliche Nähe zur "Entarteten Kunst" der NS-Zeit
noch zu präsent ist. Gleichwohl können auch Kunstwerke "tatbestandsrelevant"
sein, etwa wenn sie als gewaltverherrlichend, ehrabschneidend oder
pornographisch eingestuft werden, oder verbotene Symbole beinhalten.
Häufiger als Verbote sind allerdings Protestaktionen, Selbstzensur und
publicityträchtige Skandale. Hier sei nur an den Polit-Künstler Klaus Staeck
erinnert, der in den 1970er Jahren die Dutzenden von Prozessen letztlich
gewonnen hat.
Die Werkreihe "Kunst und Leben" des Münsteraner "Totalkünstlers" Prof. Timm
Ulrichs geriet 1993 bei einer Ausstellung in Iserlohn in die Kritik, da der
Künstler schon auf der Einladungskarte einen Rückenakt abgebildet sehen
wollte. Die Arbeiten zeigen Abbildungen aus Pornomagazinen, in denen ein
Kunstwerk im Hintergrund zu sehen ist. Dabei wählte Ulrichs die Ausschnitte
so, dass der Betrachter zwar erahnt, was vor sich geht, die entscheidenden
Stellen aber nicht sieht. Auf Drängen der Gleichstellungsbeauftragten und
des Stadtdirektors wurde die Einladungskarte eingestampft; eine
'Light-Version' (ganz in Weiß) lehnte der Künstler ab. Trotz oder gerade
wegen der Kontroverse in der Tagespresse und abtrennenden Vorhängen in den
Ausstellungsräumen erwies sich die Schau als Publikumsmagnet.
Das
Airbrush-Gemälde "Landscape No. XX - Where Are We Coming From" (aka "Penis
Landscape") des Schweizer Künstlers und Oscar-Preisträgers H. R. Giger wurde
als Posterbeilage zur LP "Frankenchrist" der US-Punk-Band "The Dead
Kennedys" 1986 nicht nur in Deutschland indiziert, sondern führte in den USA
zu einem Strafprozess gegen den Bandleader Jello Biafra wegen Pornographie.
Erst nach jahrelangen kostspieligen Prozessen wurde er von der Anklage
freigesprochen. In Deutschland ist das Poster weiterhin indiziert.
Der Taschen
Verlag überbalkte in der zweiten Auflage seiner Monographie über den
US-Künstler Jeff Koons gut ein Dutzend der private parts in der Serie "Made
in Heaven" 1990 mit seiner damaligen Frau Ilona Staller (Cicciolina),
angeblich, da das Buch auch für den asiatischen Markt gedacht sei, wo die
Darstellung von Schamhaar problematisch sei. Im Impressum steht dann
schlicht: "Die Seiten 128 usw. mußten aus Zensurgründen teilweise geschwärzt
werden. Die Originalgemälde weisen diese Balken nicht auf."
Als jüngsten Fall eines Ausstellungsverbotes sei "Black Low" von Bjarne
Melgaard im
Museum MARTa (Herford) im Sommer letzten Jahres erwähnt. Erst nach einem
Rechtsgutachten von Prof. Raue genehmigte die Stadt die Ausstellung (Einlass
"ab 16" Jahren), die u.a. gewalthaltige Szenen aus dem Internet zeigte. Der
Künstler weigerte sich aber, die erst halb aufgebaute Schau fertig zu
stellen, so dass die Dokumentation der Zensurmaßnahmen ein Teil der
Ausstellung wurde. Gleichwohl stellte die
Bundesprüfstelle (hier ein Artikel der "Neuen Westfälischen") am
31.8.2002 den im Kerber Verlag erschienenen Ausstellungskatalog auf den
Index, wo er sich noch heute befindet.
Im
Grenzbereich zwischen Kunst, Theater und Werbung bewegt sich der Fall dieses
als blasphemisch kritisierten Plakates zur Aufführung des Stückes "Fegefeuer
in Ingolstadt", das am 25.01.2005 Premiere im Volkstheater München hat.
Allerdings
wird das Stück ohne Werbung durch dieses Plakat auskommen müssen, da
katholische Kreise im Dezember 2004 erwirkten, dass es zurückgezogen wurde.
Bürgermeister Ude begrüßte diesen Schritt, da es das religiöse Empfinden
weiter Bevölkerungskreise verletze.
Dabei basiert
das Poster auf einem bereits früher in München gezeigten Motiv des 1997
gestorbenen Künstlers Martin Kippenberger. Weitere Informationen bei
stern.
Vor allem seit
den Anschlägen des 11. September und dem mehr oder weniger schwelenden
"Clash of Civilisations" zwischen Okzident und Orient hat es Kunst schwer,
wenn sie sich mit kulturellen oder religiösen Symbolen des Islam befasst
bzw. diesbezügliche Assoziationen weckt. So wurde z.B. die Arbeit "Schwarzer
Kubus" von Gregor Schneider 2005 auf der Biennale in Venedig nicht
realisiert, da sie an die Kaaba in Mekka erinnern würde. Nach einem
Machtwort des Direktors der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Peter-Klaus
Schuster, wurde die Realisierung dieser Installation vor dem Museum
Hamburger Bahnhof auch Anfang 2006 in Berlin ein Opfer der Angst vor
möglichen Anschlägen oder Irritationen.
In
der Hauptstadt scheinen die Nerven besonders blank zu liegen, wenn es um
gefühlte Bedrohung durch islamistische Extremisten geht. Anders lässt sich
die Absetzung der modernen Interpretation der Mozart-Oper "Idomeneo" an der
Deutschen Oper im September 2006 nicht erklären. Anlass für die Besorgnis
war der abgeschlagene Kopf Mohammeds in der Schlussszene (Abb. li.) und ein
eher allgemeiner Gefahrenhinweis durch Berliner Sicherheitsbehörden, die
nach einer Mitteilung einer besorgten Besucherin herausgegeben wurde. Diese
Art von Selbstzensur und vorauseilender Entschärfung wurde kontrovers
diskutiert: Darf sich eine Kulturnation das gefallen lassen? Wo sind die
Grenzen der Kunstfreiheit?
7)
Werbung:
Sex sells: Über die Grenzen des Anstandes in der Werbung wacht u.a. der
Deutsche Werberat. Wenn er öffentliche Rügen ausspricht, ändern die Firmen
meistens ihre Kampagnen oder ziehen die Plakate zurück. In jüngster Zeit ist
die Anzahl der von Bürgern eingereichten Beschwerden stark gestiegen (siehe
SPIEGEL), was angesichts von groblustigen "Geiz ist geil" und "Lass dich
nicht verarschen"-Slogans wenig verwundert.
Daneben kann Reklame aber auch - wie im Fall des italienischen
Bekleidungsherstellers Benneton - zu höchstrichterlichen Verboten führen. Z.
B. das Motiv eines Hintern, auf dem ein Stempel "HIV-Positive" zu sehen ist,
wurde in den 1990er Jahren vom Bundesgerichtshof (BGH) als sog.
Schockwerbung, die gegen die Menschenwürde verstoße, verboten. Der
Rechtsstreit wogte zehn Jahre höchstinstanzlich hin und her. Im März 2003
hob das Bundesverfassungsgericht das BGH-Verbot wieder auf (vgl. SZ,
26.3.2003: "Schock und Respekt").
Das
gleiche Gericht untersagte Anfang der 1990er Jahre auch die comicartigen
Etiketten der Schnapsfläschchen "Busengrapscher" und "Schlüpferstürmer", da
sie frauenfeindlich seien und suggerierten, daß der Genuss dieser Alkoholika
die Damen willfährig mache, was zudem ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
darstellt, nicht zuletzt, da es nicht stimmt.
Ich empfehle Ihnen, die
Urteilsbegründung des BGH zu lesen (auch in "Ab 18" - Band 2).
Eindrucksvolle Beamtenprosa!
Was zu viel
ist, ist zu viel, denken sich die Wächter des guten Geschmacks, und mahnen
allzu affirmative Blickfänge ab.
Neben
der Möglichkeit von Rügen durch den Deutschen Werberates etwa bei
sexistischen, voyeuristischen oder menschenverachtenden Kampagnen, kann sich
auch die Deutsche Städtereklame weigern, Plakate zu kleben. Öffentlicher
Protest vermag gelegentlich zwar den PR-Effekt erhöhen, kann aber auch zu
einem Negativimage führen.
So zog Media-Markt 2002
nach massiven Protesten seine Werbeposter mit diesem Motiv einer
dreibrüstigen Frau unter dem Slogan "Mehr drin, als man glaubt" (li.) wieder
zurück.
Auch wenn in der
altbabylonischen Mythologie vielbrüstige Damen als Kult-Symbole für
Fruchtbarkeit galten, so sehen Kritiker in solchen Motiven eine immer weiter
um sich greifende Erotisierung der Öffentlichung und eine Enttabuisierung
der Gesellschaft. Nicht nur besorgte Sittenwächter möchten dem
zeitgenössischen Konsumenten einen solchen Anblick dann doch lieber nicht
zumuten.
Ebenfalls kritisiert und
zensiert wurde 2001 folgende Werbekampagne für RTL 2:
Die schlaffe
Männlichkeit in der Original-Reklame für die RTL 2-Sendung "Expedition
Robinson" wurde bei der Anzeigenschaltung in TV-Zeitschriften (re.)
zensiert. Mal abgesehen davon, dass die ikonologische Analogie nicht stimmig
ist ("Expedition Adam & Eva" wäre passender), musste sich der Dt. Werberat
mit Beschwerden befassen. Soweit ich weiß, wurde eine Rüge erteilt.
Auch
Parteienwerbung kann Konflikte mit sich bringen. Ich erinnere nur an die
gewollt provokanten FDP-Kampagnen zu Zeiten von Jürgen Möllemann, der mit
Hitler in den Wahlkampf ziehen wollte. Auf Protest auch aus den eigenen
Reihen wurde das Motiv entschärft und u.a. von den Grünen persifliert.
Obwohl sie sich als Personen der Zeitgeschichte mehr gefallen lassen müssen,
haben auch Minister Persönlichkeitsrechte: So reichte Hans Eichel eine
Unterlassungsklage gegen die Fiat-Werbung ein, die sein Gesicht mit dem
Slogan "Bei Fiat geht Ihr Etat nicht für Zinsen drauf" zeigte (SZ,
15.1.2003). Auch vergleichende Werbung kann in Deutschland zu Ärger führen.
So verbot ein Münchner Gericht dem Möbelhaus "Kare" Ende April 2003, mit dem
Slogan "Schraubst Du noch, oder wohnst Du schon?" den Marktführerer Ikea und
dessen Werbespruch "Wohnst Du noch, oder lebst Du schon?" zu persiflieren.
Auch
in anderen europäischen Ländern kann Werbung zu Ärger führen, wie dieses
aktuelle Beispiel aus Italien zeigt. Das Werbeposter des französischen
Modehauses Girbaud (Abb. li. aus: Süddeutsche Zeitung, 12.2.2005) in
Anlehnung an Leonardos Fresko "Das letzte Abendmahl" erregte im von
Berlusconi dominierten Mailand so großen Protest, dass die Stadt es im
Februar 2005 verbot, "weil es die Grundlagen des christlichen Glaubens
berührt". Als besonders anstößig wurde empfunden, dass die "Christus"-Figur
ebenso wie die "Apostel" weiblich sind, und die einzige männliche Figur
einen nackten Rücken zeigt.
Ähnlichen Unmut erregte in
Deutschland übrigens schon in den 1990er Jahren eine ähnlich gelagerte
Jeans-Werbung von Otto Kern (siehe "Ab 18" - Band 1).
In Schweden
wurde im April 2006 eine Slip-Werbekampagne mit dem halbnackten Fußballer
Ljungberg und einem ebenfalls spärlich bekleideten Model als "sexistisch"
von den Werbeflächen Stockholms verbannt (siehe
SPIEGEL).
Auch
die Abwandlung des bekannten WM-Mottos durch ein Kölner Bordell in "Die Welt
zu Gast bei Freundinnen" (Abb. li.) sorgte im Frühjahr 2006 für Ärger,
allerdings nicht mit der FIFA, sondern mit Moslems, da auf dem Plakat u.a.
alle 32 Flaggen der an der Fußball-WM teilnehmenden Länder zu sehen waren.
Anstoß erregten die der islamischen Länder Iran und Saudi-Arabien.
Um weiteres Ungemach zu
verhindern, schwärzten die Betreiber die fraglichen Fahnen (siehe
SPIEGEL).
8)
Neue Medien - Computerspiele und Internet:
Der rasant wachsende Markt der neuen Medien stellt die Ordnungshüter vor
große Probleme. Bis Gesetze und technische Ausrüstung der
Strafverfolgungsbehörden auf dem neuesten Stand sind, kann ein quasi
rechtsfreier Raum herrschen.
Ähnlich den Videos lassen sich Computerspiele, die wegen ihrer realistischen
Animationen und der Interaktivität eine große Faszination gerade auf
Jugendliche ausüben, leicht kopieren und tauschen. Gerne wird darauf
hingewiesen, das viele der jugendlichen Amokläufer z.B. in Littleton und
Erfurt Fans solcher Spiele wie "Counterstrike" oder "Doom" gewesen seien.
Die Einübung in mediale Gewaltanwendung könne bei prädisponierten Personen
die Hemmschwelle für reale Übergriffe senken. Vertreter der gegenteiligen
Katharsis-Theorie plädieren, in einer Gesellschaft, die das Gewalt-Monopol
für sich beansprucht und dem einzelnen kaum Abreaktionsmöglichkeiten biete,
könnten solche Spiele "in effigie" als Ventil für menschliche Aggressionen
dienen. Angesichts der Millionen von verhaltensunauffälligen Spieler fällt
es allerdings schwer, einen monokausalen Zusammenhang zwischen bösen Bildern
und bösen Menschen zu konstruieren.
Gleichwohl
befinden sich derzeit über 420 Video- und Computerspiele auf dem Index (z.B.
"Doom","Quake" und "Castle Wolfenstein", oben mitte); ein halbes Dutzend ist
verboten, u.a. "Mortal Kombat" (oben links) und "Manhunt".
Durch das neue
Jugendschutzgesetz sind ab dem 1. April 2003 die USK-Freigabelevels für den
Handel bindend. "Ab 18" freigegebene Spiele können nun nicht mehr indiziert
werden. Andererseits ist umstritten, ob diese Warnhinweise nicht regelrechte
Kaufanreize vor allem für Minderjährige darstellen (siehe
SPIEGEL). In den USA, wo das Verursacherprinzip schon manchen Hersteller
von Alltagsgegenständen in den Ruin getrieben hat, versuchen Anwälte immer
mal wieder, die Spiele-Industrie zu verklagen, indem sie Zusammenhänge
zwischen Straftaten und Spielen herzustellen versuchen (siehe
SPIEGEL). Das "Grand Theft Auto"-Spiel soll jetzt - nicht wegen der
heftigen Gewalt, sondern - wegen der Einstellmöglichkeit von angeblich
expliziten Sex-Szenen zensiert werden bzw. erst "ab 18" verkäuflich sein,
was bedeuten würde, dass große Ladenketten wie WalMart das Game nicht mehr
verkaufen (siehe
SPIEGEL, und aktuell zu "San Andreas"
SPIEGEL). Auf der einen Seite schickte Gouverneur Schwarzenegger Stanley
"Tookie" Williams in den Tod, auf der anderen Seite unterzeichnete er ein
Gesetz, das in Kalifornien den Verkauf brutaler PC-Spiele an Kinder
verbietet (siehe
SPIEGEL). Auch die neue Regierung in Deutschland fordert in ihrem
Koalitionsvertrag ein Verbot brutaler Spiele (siehe
SPIEGEL). 2007 plant die EU eine einheitliche Verbotsliste, die online
gestellt werden soll (SPIEGEL).
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Per Eilantrag von Familienministerin Renate
Schmidt indizierte die Bundesprüfstelle am 29.3.2003 das
Computerspiel "Command & Conquer: Generals"
(Abb. oben; Quelle: SZ, 1.4.2003).
Eine nahe liegende Begründung könnte lauten, dass Kinder durch
Abstumpfung bei virtueller Grausamkeit die Empathiefähigkeit
gegenüber realer verlieren könnten. Auch Websites können wegen
indizierter Spiele selbst indiziert werden (gamezone,
pdf der Indizierungsbegründung der BPjM). |
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Scheinen reale Kriege mit echten Toten im wirklichen Leben (siehe
oben das Reuters-Foto mit einem irakischen Kriegs-Opfer in der SZ
vom 7.4.2003) sowie die fragwürdige "Militainment"-Berichterstattung
darüber offenbar kein Problem für minderjährige Gemütszustände zu
sein, so fürchten sich Berufsbesorgte mehr um das Seelenheil der
Halbwüchsigen, die sich an animierten Pixeln auslassen. Dabei liegt
nahe, dass tatsächliche Grausamkeit nachhaltigere Irritationen
hervorrufen dürfte, als gestellte in Filmen oder Computerspielen,
solange man zwischen Realität und Fiction unterscheiden kann.
"Es gibt kein richtiges Leben im falschen", meinte schon Theodor
Wiesengrund Adorno. |
Im zumindest
ansatzweise herrschaftsfreien Cyberspace können Firmen wie Disney, Ferrero
oder die Harry-Potter-Erfinderin Joanne K. Rowling Webseiten untersagen,
wenn Fans markenrechtlich geschützte Figuren ins Netz stellen. Seit Mitte
der 1990er Jahre ist das Internet zu einem wichtigen Informations- und
Präsentationsforum geworden. Anfangs euphorisch als alles verändernde Medium
gepriesen, stellte sich rasch Ernüchterung - und nicht nur in ökonomischer
Hinsicht - ein. Das virtuelle Reich der Freiheit und Gleichheit eröffnete
auch dem mutmaßlichen Missbrauch dieser Freiheit neue Wege. Gerade die
weitgehend anarchische Struktur dieser grenz- und gesetzüberschreitenden
Kommunikationsform, in dem jeder User zugleich Sender und Empfänger
unredigierter Informationen sein kann, ruft das Kontrollbegehren des Staates
hervor. Filter werden eingebaut und Verstöße - wie die Verlinkung auf
Sexseiten (siehe
ein Urteil) oder auf Tipps zum Knacken von Kopierschutzvorrichtungen
(siehe
SPIEGEL) - geahndet. Inhaltlich stehen vor allem Kinderpornographie,
Faschismus, Extremismus und Gewaltverherrlichung im Brennpunkt.
Aber seien wir mal ehrlich: Eine Story etwa über die Vorzüge reibungslosen
Online-Bankings oder neue Formulare im "virtuellen Rathaus" bringt deutlich
weniger Quote als ein Bericht über Sex und Gewalt im Netz. Machen wir uns
nichts vor: Bad news are good news. So perpetuieren nicht zuletzt die Medien
selber das Schreckbild vom Internet als Reich des Bösen, als Hort perverser
Kinderschänder, Nazis, Terroristen, Extremisten, Kannibalisten,
Bombenbastler und sonstiger Freaks. Dabei darf man aber nicht verkennen,
dass auch das Internet nur so gut respektive schlecht ist, wie die Menschen
sind, die es füttern. Ein Spiegel der Gesellschaft. An der Fratze ändert es
nichts, ihn zu blenden.
Das Hautgout eines Schmuddelmediums erleichtert zensorische Eingriffe und
z.B. das Telekommunikationsdienste- Überwachungsgesetz. Zwar haben es
Sheriffs auf dem "Data-Highway" schwer, denn wegen seiner dezentralen
Struktur läßt es sich kaum regulieren. Mittlerweile ist die Anarchie im
Internet aber vorbei, die Claims sind abgesteckt. Durch das
"Multimedia-Gesetz" sind Provider verpflichtet, den Jugendschutz zu
berücksichtigen. Zudem surfen Polizei, die Initiative jugendschutz.net und
Staatsanwaltschaften durchs Netz. Meist reicht eine Strafandrohung aus, um
unliebsame deutsche Contents aus dem Netz zu bannen. So wurde das Filmportal
"www.schnittberichte.de"
aus Jugendschutzgründen behördlich geschlossen. Ob die Indizierung von
Online-Angeboten aber sinnvoll ist, sei wegen der Globalisierung der
Datenströme und des unerwünschten Werbeeffektes dahin gestellt. Mittlerweile
steht ein Relaunch im Netz, der von Österreich aus bearbeitet und
aktualisiert wird:
www.schnittberichte.com
Das
Problem von Internet und Jugendschutz ist immer virulent (siehe aktuell z.B.
Spiegel). Eine diskutable Möglichkeit, Minderjährige vor ungeeigneten
Inhalten zu schützen, stellt das "Rating"- Verfahren dar: Die Anbieter
verpflichten sich, ihre Seiten nach speziellen Kriterien (wieviel Sex,
Gewalt oder "bad language" sie beinhalten) mit einer Altersfreigabe zu
versehen. Filterprogramme wie z.B. ICRA oder CyberPatrol erlauben dann nur
den Zugriff auf entsprechend freigegebene Seiten. Schwierig ist aber ein
globaler Konsens.
Eine
Schlüsselrolle kommt den Suchmaschinen zu, denn wer dort nicht gefunden
wird, existiert praktisch nicht im WWW. Wenn Regierungen Druck z.B. auf
Google ausüben, bestimmte Online-Angebote nicht zu listen, dann weist dies
zensorische Züge auf. Es wundert wenig, dass etwa China schon den Zugang zum
Internet unterbindet bzw. streng reglementiert, und Betreibern, die
missliebige z.B. regierungskritische Inhalte ins Netz stellen, verhaften
lässt (vgl. SZ, 20.5.2003: "China verurteilt Ingenieur wegen kritischer
Website"). Die Diktatur verkündete nun ein Gesetz, nachdem nur noch
"gesunde", d.h. staatsdienliche Nachrichten online veröffentlicht werden
dürfen (siehe
Spiegel). Aber dass auch Firmen wie Yahoo solche fragwürdigen Praktiken
unterstützt (siehe
Spiegel) oder dass in Deutschland zahlreiche Websites (vor allem wegen
rechtsideologischer Inhalte wie die von G. Lauck, siehe
Spiegel, vor allem, wenn sie hoheitsrechtliche Bezeichnungen in der URL
führt, siehe
Spiegel) nicht gelistet werden, erscheint bedenklich. Die neue
Initiative der Suchmaschinenenbetreiber unter dem Dach der Freiwiligen
Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter
FSM, indizierte oder sonstig unerwünschte Websites aus den Trefferlisten
heraus zu filtern, weist bedenkliche Züge einer Online-Zensur auf.
Andererseits mutet das in einigen Fällen verständlich an, da sich die Zahl
rechtsextremer Homepages seit 1999 verdreifacht hätte, wie das
Bundesfamilienministerin mitteilte. (Siehe dazu
Spiegel. Zur Online-Zensur
Spiegel und
jugendschutz.net). Allerdings ist die Steigerungsrate deutlich niedriger
als die der restlichen Menge an neuen Websites. Fraglich ist zudem, ob sich
gesellschaftlich unerwünschte Entwicklungen durch solche Maßnahmen
regulieren lassen, ohne demokratische Prinzipien der Informations- und
Meinungsfreiheit zu untergraben. Die Zentralstelle
jugendschutz.net beanstandete 2005 insg. 1.949 in- und ausländische
Internetangebote (2004: 1.744) wegen gewaltverherrlichender,
pornographischer oder rechtsextemer Inhalte. Bei rund 2/3 wurden die
Verstöße vom Anbieter beseitigt oder geändert; in 183 Fällen die KJM zwecks
Einleitung von Strafmaßnahmen eingeschaltet. Diese Kommission für
Jugenschutz hat die Möglichkeit, Sperrungen von Seiten zu verfügen und
Bußgelder bis zu EUR 500.000 zu verhängen.
Eine
neue Qualität zeigte die Anordnung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten
Jürgen Büssow, der Ende 2001 insg. 78 nordrhein-westfälische Provider
anwies, den Zugang zu einigen rechtsradikalen Websites zu sperren. 38
Provider legten Widerspruch gegen die Sperrverfügung ein. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung
unlängst bestätigt. Auch Verlinkungen können strafbar sein, selbst wenn sie
dokumentarisch sind (heute.de
und
tp).
Die "Electronic Frontier Foundation" engagiert sich schon seit Jahren mit
ihrer "Blue Ribbon Campaign" gegen Zensur im Internet (re.). Auch "Reporter
ohne Grenzen" warnen.
Microsoft
teilte mit, dass der Konzern im Oktober 2003 aus Jugendschutzgründen seine
Chatrooms schließen werde, um den Missbrauch durch Kinderpornographen,
Spammer und andere zweifelhaften User zu unterbinden. Und
eBay beendet einfach alle Auktionen, die gegen deren
Geschäftsbedingungen und/oder Gesetze verstoßen.
Die für August
2005 geplante Einführung der "xxx"-Top-Level-Domain für Erotik-Sites (siehe
SPIEGEL) wurde erst einmal verschoben, da konservative Bedenkenträger
eine Überflutung mit Pornographie befürchten. Befürworter plädieren u.a.,
anhand der eindeutigen Endung könnten Filterprogramme diese Inhalte viel
besser blocken. Die USA wollen ein umstrittenes Antipornogesetz für das
Internet einführen (siehe
SPIEGEL). Dabei war schon immer klar, dass das Internet vor allem durch
Pornographie funktioniert (siehe
SPIEGEL).
Andere Länder - andere Sitten:
Die
"Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der
Vereinten
Nationen gilt leider oftmals nur auf dem Papier, auch wenn die UNO im
Juni 2006 den
Menschenrechtsrat ins Leben rief, und damit die umstrittene
Menschenrechts-Kommission ersetzte.
Jede
Gesellschaft hat ihre eigenen Empfindlichkeiten, die den Einsatz
zensorischer Maßnahmen rechtfertigen sollen, die sich zumeist als
Manipulation und Desinformation - aber eher selten in Form von erkennbaren
weißen bzw. geschwärzten Druckseiten - geriert. In repressiven,
diktatorischen, totalitären oder fundamentalislamistischen Staaten wie etwa
Saudi-Arabien, China (wo der Internet-Zugang reglementiert ist und z.B.
selbst Hillary Rodham Clintons Biographie zensiert wurde), Nordkorea,
Usbekistan, Turkmenistan, Iran, Nigeria, Kongo, Kuba und Weißrussland können
unerwünschte Äußerungen strenge Strafen - vom Publikationsverbot über
Inhaftierung bis hin zur Ermordung - nach sich ziehen. Die Unterdrückung von
Andersdenkenden, politischen, ethnischen oder religiösen Minderheiten - wie
z.B. den Kurden in der Türkei und im Irak - ist vor allem auch in vielen
islamischen Staaten häufig zu beobachten, wenn sich das bestehende Normen-
und Herrschaftssystem angegriffen fühlt. Selbst "Matrix - Reloaded" wurde in
Ägypten wegen der Auffassung von der Schöpfung der Welt und
Gewaltdarstellungen verboten. Und Karikaturen über Mohammad in einer
dänischen Zeitung, die von anderen Blättern abgedruckt wurden, führten zu
internationalen Protesten von Islamisten (siehe
SPIEGEL) und Entlassungen von Journalisten (siehe
SPIEGEL). Das "Writers in Prison Committee"/PEN berichtet, dass allein
2002 in der Türkei 77 Bücher verboten wurden, vor allem wegen
regierungskritischer Äußerungen oder weil sie als "kommunistisch" verdächtig
waren. Als "untürkische" Agitation gilt selbst das Erwähnen des Massakers an
Armeniern zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die türkische Justiz verklagt
immer mehr Autoren, Journalisten, Professoren usw. (siehe
SPIEGEL). Selbst der berühmte Schriftsteller Orhan Pamuk sollte wegen
dieses Deliktes angeklagt werden. Wohl auch im Hinblick auf die
EU-Beitrittsverhandlungen verzichtete Ankara allerdings auf einen Prozess.
Die türkische Regierung verbannte "Winnie the Pooh" aus dem Fernsehen, da zu
oft ein Ferkel darin vorkäme (SPIEGEL).
2006 wurde selbst ein Schulbuch aus dem Verkehr gezogen, da es Delacroix'
Revolutionsgemälde "Die Freiheit führt das Volk an" enthielt. Die barbusige
Dame war den Sittenwächtern nicht geheuer (SPIEGEL).
Und im Iran ist den TV- und Radiosendern seit Ende 2005 sogar untersagt,
westliche Musik auszustrahlen, da sie "dekadent" sei (siehe
SPIEGEL). Außerdem sperrte Teheran die BBC-Site (siehe
tecchannel.de).
Nähere
Informationen bei
PEN und bei
IFEX (International Freedom of Expression eXchange, Canada).
In
Diktaturen war und ist manipulierte Bildpropaganda gang und gäbe, wie dieses
Beispiel von Stalin im Kreis von Molotow u.a. zeigt. Der auf dem rechten
Foto "ausradierte" Volkskommissar Jeschow wurde auch im richtigen Leben
liquidiert.
Abb. aus
SZ, 7.1.1999 (dort aus dem Katalog "Stalins Retuschen", Berlin 1999).
Aber auch in
demokratischen Rechtsstaaten gibt es Animositäten. So verwahrte sich die
Schweiz Mitte Dezember 2002 gegen das Buchcover von "Imperfect Justice" des
amerikanischen Autors Eizenstat, da auf dem Umschlag ein Hakenkreuz aus
Goldbarren über der Schweizer Nationalfahne zu sehen ist. Rechtliche
Schritte gegen diese Veröffentlichung über das Nazi-Raubgold und die
Eidgenossen wurden geprüft, aber meines Wissens nicht eingeleitet. Einige
Kantone übernehmen auch die deutschen Indizierungs- und Verbotslisten.
Überdies sperren sie gelegentlich unbequeme Websites wie etwa
www.blutgeil.com der anarchischen Filmemacher von S.S.I. Media in
Zürich.
Bürgerechtsorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" (www.rsf.org)
veröffentlichen zur internationalen Pressefreiheit Länderrankings. Beim
Ranking (2003)
schnitt Deutschland mit einem Platz unter den ersten acht bzw. (da
punktgleich) fünf Ländern noch recht gut ab. In der aktuellen Liste 2006
reicht es nur für Platz 23 (SPIEGEL).
Wie nicht anders zu erwarten, belegen Finnland und einige andere
skandinavische Staaten, die Niederlande und Belgien die ersten Ränge. Weit
abgeschlagen auf Platz 40 fand sich 2003 übrigens Italien, was auf die
fragwürdige Politik Berlusconis zurück zu führen war. Der mittlerweile
abgewählte Medien-Mogul und Milliardär hatte eine Reihe von
selbstzweckdienlichen Gesetzen verabschiedet, die die Meinungsfreiheit
massiv einschränkten. Autoren Berlusconi-kritischer Veröffentlichungen
sollten mit Straf- und Zivilprozessen oft in Millionenhöhe mundtot gemacht
werden; TV-Redakteure abgesetzt, wenn sie nicht linientreu waren. Zum "Tag
der Pressefreiheit" am 3.5. siehe
SPIEGEL.
Im prüden Amerika (wo manche Staaten des "Bible Belt" sogar Oral- und
Analverkehr zwischen Eheleuten verbieten und die
Evolution in Frage stellen) ist z.B. die Verbreitung der
"Auschwitz-Lüge" oder anderer neonazistischer Pamphlete (außer wenn es sich
um so genannte "hate speech" handelt) ebenso durch die Meinungsfreiheit des
"First Amendment" gedeckt, wie exzessive Gewaltdarstellungen, während Erotik
dort strenger geahndet wird. Spätestens seit dem "Nipple-Gate" um Janet
Jacksons entblößte Brust bei der Superbowl-Übertragung 2004 greift Prüderie
immer mehr um sich (siehe
SPIEGEL), wenn z.B. US-Fernsehstationen leichte Zeitverzögerungen bei
Live-Übertragungen einbauen, um ggf. bei moralisch Bedenklichem einschreiten
zu können. Die USA als "Land of the Free", "Home of the Brave" - eigentlich
traditionell ein Hort der Äußerungsfreiheit - haben durch Bush Jr. und nach
dem 11. September mit dem "USA Patriot Act" gravierende Eingriffe in die
Bürgerrechte durchgesetzt und planen etwa mit dem "Total Information
Awareness Project" und dem "Partiot Act II" u.a. die Generalüberwachung des
Datenverkehrs. Schon jetzt sollen selbst Käufer oder Ausleiher von
verdächtigen Büchern an die Polizei gemeldet werden. Mittlerweile gibt es -
wie zur McCarthy-Ära - wieder "Black Lists", auf denen Personen stehen, die
sich angeblich "unamerikanische", "unpatriotische" oder "liberale"
Äußerungen zu Schulden kommen ließen. So boykottierten viele Radiostationen
die Songs der texanischen Country-Band "The Dixie Chicks", da sich die
Musikerinnen dafür schämten, aus dem gleichen Bundesstaat zu kommen, wie
Bush. Seitdem kam es zu Morddrohungen und Boykott-Aufrufen. Sie stehen
ebenso auf der Schwarzen Liste wie Bruce Springsteen, der sie in ihrem
Grundrecht auf freie Meinungsäußerng unterstützte. Die SZ vom 26.4.2003
berichtet von einer Website namens
www.celiberal.com, auf der unbequeme Künstler wie Susan Sarandon,
Michael Moore oder George Clooney gelistet werden. Auch und gerade in
Schulen werden Bibliotheken um unliebsame Bücher "gesäubert" (SPIEGEL)
und Internet-Zugänge entspr. kindgerecht konfiguriert.
Wohl
aus Pietätsgründen - aber auch, weil solche PC-Spiele Terroristen als
'Trainingsmöglichkeit' dienen könnten - entfernte Microsoft die Darstellung
des World Trade Centers + Flugzeug aus allen "Post-9.11."-Versionen seines
Flugsimulator-Computerspiels (Abb. aus: SZ, 25.9.2001).
Freimut Duve
berichtet in seinem FR-Artikel "Das Ende der Vielfalt" (21.10.2001) von
gefeuerten Journalisten, die es gewagt hatten, Bushs Politik zu kritisieren.
Der "Marketplace of Ideas" ist in Gefahr zum Sklavenmarkt der Staatsräson zu
verkommen. Ein ähnlich vernichtendes Urteil über die Entwicklung im
"Bush-Land" fällt Bob Woodward in seinem neuen Buch (SPIEGEL).
Es gab aber auch schon vorher viele Interessengruppen wie die "Moral
Majority", die u.a. gegen Sex im Fernsehen agitierten. So vertreibt eine
Organisation namens "CleanFlicks" familientauglich gekürzte
Hollywoodstreifen, aus denen alle angeblichen Sex-/Gewaltszenen
herausgeschnitten sind. Im Gegenzug verklagten Produktionsfirmen die
Moralapostel wegen Urheberrechtsverletzungen. Im Sommer 2006 untersagte ein
US-Gericht diese Form der Filmzensur (SPIEGEL).
Selbst "F-Words" werden zensiert (siehe
SPIEGEL). Salman Rushdie betont im
SPIEGEL das subversive Potenzial von nackter Haut: "In vielen Ländern
versuchen die Machthaber, Pornografie zu unterdrücken - und machen Sexfilme
zu Ikonen der Freiheit."
Richtig
lebensbedrohlich sind allerdings die Bedingungen in fundemantalistischen und
auch in östlichen Gegenden, wie die Ermordung zweier deutscher Journalisten
in Afghanistan (SPIEGEL)
und der regimekritischen Journalistin Anna Politkowskaja Anfang Oktober 2006
in Russland verdeutlicht (SPIEGEL).
Resümee und Ausblick:
"Wenn man sämtliche Tabus zerstört und den Menschen alles erlaubt, nimmt man
ihnen eine der wenigen Freuden, die sie auf Erden noch haben: die
Übertretung von Verboten." (Donald Prick)
Im Grunde ist
jede Zensur politisch und ein Spiegel der Gesellschaft, da Verbote mehr über
ihren Zustand sagen, als das, was erlaubt ist. Doch: wer bewacht die
Wächter? Gilt die Meinungsfreiheit auch für ihre Gegner?
Einfach darf man es sich nicht machen. Filter und Tabus haben ihre
Berechtigung. Verbote schaffen Orientierung und sind nicht zuletzt ein
Instrument der kulturellen Differenzierung, der feinen Unterschiede zwischen
"erlaubt" und "nicht erlaubt". Die Verletzung von Verboten verschafft
Erkenntnisgewinn. Sie müssen aber verhältnismäßig sein und können eine
Erziehung zur Medienkompetenz nicht ersetzen, denn Normen strukturieren die
Unübersichtlichkeit des Lebens. George Bernhard Shaw meinte: "Freiheit
bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen
sich vor ihr fürchten."
Journalismus
ist ein System zur Selbstbeobachtung der Gesellschaft. Nun ist die
Pressefreiheit ein hohes Gut, dass sorgfältig gewahrt werden muss. Dies
bedeutet aber nicht, dass alles möglich sein sollte. Gerade die
journalistische Ethik ist aufgerufen, Berichte über solch dreisten Fakes wie
diese Collage auf dem Cover der Zeitschrift "Woche der Frau" (15.5.2000) zu
unterlassen. Hier wird nicht nur an den Voyeurismus des Lesers appelliert,
der durch Zensurbalken noch zusätzlich angeheizt wird, sondern auch noch mit
gekünstelter Entrüstung kokettiert, wenn es auf dem Titelblatt heißt
"Prinzessin Victoria: Nackt-Fotos erschüttern das Königshaus" und im Text
dann von "gemeinen und widerlichen Montagen" geschwätzt wird, wobei diese
aber breit ausgewalzt werden. "Die Urheber der Fotos kennen keine Scham",
steht im Text - und die Profitsucht der Redakteure offensichtlich auch
nicht. Das schwedische Königshaus klagte gegen derlei Unwahrheiten (NZZ,
8.11.2003, S. 43).
Dass
es üble Fakes von vielen Promis gibt, ist bekannt und ohne besonderen
Nachrichtenwert. Bedenklich ist aber, dass sich Boulevard-Zeitschriften in
scheinheiliger Entrüstung mit langen Fotostrecken diesem Thema widmen, dabei
aber genau auf den Marktwert dieser Eye-catcher spekulieren.
Das "Caroline"-Urteil (siehe
Spiegel und aktuell
SPIEGEL) könnte aber auch eine Art Zensur bedeuten.
Solche gefälschten
Nacktbilder von Prominenten oder Medienstars sind im Internet weit
verbreitet. Moderne Bildbearbeitungsprogramme wie Photoshop machen es den
Fälschern einfach, bekannte Köpfe auf unbekleidete anonyme Körper zu
montieren.
So
lassen sich z.B. bei eBay zahlreiche Montagen etwa mit "Buffy"-Darstellerin
Sarah Michelle Gellar (re.) finden. Dieses gefakte Pornobild ist übrigens
nur für die Präsentation auf der Auktionsplattform mit einem ovalen Punkt
zensiert und mit dem Wort "Muster" versehen.
Manche Bilder sind so gut
gefälscht, dass eine Zuordnung schwerfällt.
Kehren wir nun
aber wieder zurück zum eigentlichen Thema. Kienzle und Mende meinten 1980 in
ihrem Buch "Zensur in der BRD", letztlich sei jeder Mensch und jede Behörde
bei unliebsamen Äußerungen auf dem Sprung zum Zensor, wie etwa die
zahlreichen Unterlassungsklagen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten
belegen. Durch das neue JuSchG sind über 100.000 Institutionen
"anregungsberechtigt", d.h. können Indizierungsanträge stellen. (Staatliche)
Zensur basiert auf der Annahme, dass erst gesetzliche Regelungen, was
gedruckt, gesendet oder ins Netz gestellt werden darf, uns vor unserer
eigenen niederen Natur bewahren, vor der Konfrontation mit den Urtrieben wie
Angst, Lust, Ekel, Sex und Tod. Insbesondere Minderjährige, die in ihrem
Selbst- und Weltbild noch nicht gefestigt sind, gelten als
gefährdungsgeneigt.
So will ich den sinnvollen Jugendmedienschutzgedanken nicht in Abrede
stellen und meine, dass die Wahrung der Menschenwürde (und mitunter auch der
Privatsphäre) durchaus eine Rechtfertigung für Zensur und Verbote darstellt.
Ohne Diskussion gehört Kinderpornographie - wenn sie real ist, bei
Kunstwerken wie Büchern oder Comics ist das schon schwieriger - verboten.
Aber diese abgefilmten oder photographierten Verbrechen an Wehrlosen gehören
eh nicht in die Diskussion um Kunst- oder Meinungsfreiheit, die sich nur auf
freiwillige und künstlerische Erzeugnisse von Erwachsenen für Erwachsene
bezieht.
Gerade neue Medien werden gerne als Verursacher für gesellschaftliche
Fehlentwicklungen gebrandmarkt, wenn außer-gewöhnlich bizarre Verbrechen wie
der Amoklauf von Erfurt oder der Kannibalismus-Fall in Hessen passieren.
Nach Erfurt wurde der Jugendschutz verschärft, der
"Gewaltverherrlichungsparagraph" 131 StGB sollte auf Anweisung der damaligen
Justizministerin Däubler-Gmelin verstärkt zum Einsatz kommen. Sie verlor
übrigens ihren Ministerposten wegen eines Vergleichs der Politik George W.
Bushs mit der von Hitler. Dieses Schicksal teilte 2006 ein amerikanischer
Lehrer mit ihr, der wegen eines solchen Vergleiches vom Dienst suspendiert
wurde (siehe
SPIEGEL). "Eine Zensur findet nicht statt..."?
Eine noch weitere Verschärfung des Jugendschutzes (z.B. durch ein
Totalverbot von gewalthaltigen PC-Spielen) lehnte der Bundestag Mitte Januar
2003 indes ab (vgl. SZ, 18.1.2003: "Schutz der Jugend wird nicht weiter
verschärft" und "Virtueller Horror").
Zumeist wird die Meinungsfreiheit als etwas Normales hingenommen. Sie ist
aber ein stets gefährdetes Gut. Unhinterfragte Kommunikationstabus haben die
Eigenschaft, sich zu verselbständigen. Unerwünschtes kann auch verdrängt
werden, indem die Medien nicht darüber berichten. So müssen wir der
Bundesprüfstelle dankbar sein, dass sie alle Indizierungen und Verbote
auflistet.
Wären
wir ohne Zensur nicht um einiges ärmer, müßten wir doch auf die Diskussion
um die jeweiligen Grenzen und den Prickel ihrer Überschreitung, wenn uns in
untersagtes Medienprodukt in die Finger gerät, verzichten. Nicht zuletzt
entfaltet Zensur eher die gegenteilige Wirkung. Die Faszination des
Verbotenen bringt raffinierte Umgehungen hervor, die den verfolgten Medien
ein Interesse bescheren, das ihnen sonst kaum zuteil geworden wäre. Denn
Indices waren schon immer Einkaufslisten für den Giftschrank. Besonders
deutlich war dies bei indizierten Websites, auf die der Fan erst durch die
Internet-Adresse im Bundesanzeiger, JMS-Report und BPjM-Aktuell aufmerksam
wurde.
Aktuelle
Ausstellungen wie "Der verbotene Blick" (Österr. Nationalbibliothek 2002)
oder "Der "Giftschrank"" (Bayerische Staatsbibliothek 2002) sowie die
Zensurbücher meines Verlages verdeutlichen das Verhältnis von Wertewandel,
Zeitgeist und Geschmacksurteil, was der Öffentlichkeit zugemutet werden kann
und was eliminiert gehört. Z.B. Erotik, die noch vor wenigen Jahrzehnten als
unzumutbar galt und nur unter der Ladentheke mit "Verpflichtungsscheinen" an
Volljährige abgegeben werden durfte oder verschämt in Privateditionen
erhältlich war, findet sich heute an jedem Bahnhofskiosk, im Programm der
Privatsender oder im Internet.
Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Droht ständig die Gefahr sittlicher
Verrohung und moralischer Verwahrlosung durch den Einfluss der Medien? Ist
die zunehmende Liberalität günstig oder gefährlich für den ethischen
Minimalkonsens einer Gesellschaft? Ist der abgestumpfte Konsument eines
postmodernen "anything goes" wirklich freier, oder entzaubern auf Dauer
langweilige Tabubrüche nicht auch? Schaffen oder forcieren die Medien
Bedürfnisse, oder sind sie nur ein Spiegel der Gesellschaft? Und schließlich
der Ausblick in die zukünftige Entwicklung: Wenn wir heute belächeln, was
früher in den Giftschrank verbannt wurde - was erwartet uns dann in nächster
Zeit? Welche Werte und Tabus werden zur Disposition stehen?
Gleichwohl erscheint das alles im globalen Vergleich oft als Luxusproblem.
So schrieb Sonja Zekri in ihrem SZ-Artikel "Freiheit, die wir meinten"
(21.12.2002): "Der schärfste Zensor aber ist nach wie vor die Armut: 80% der
Weltbevölkerung haben noch nicht einmal Telefon. Telearbeit, Telelearning
und Telemedizin bleiben Spielereien einer privilegierten Minderheit." Auch
in der medialen Wahrnehmung gibt es Zonen der Unsichtbarkeit. Z.B. treten
Kriege oder Epidemien oft dann in den Hintergrund, wenn sie nichts mit der
westlichen Welt zu tun haben. Die 3.000 Kinder etwa, die täglich an Malaria
sterben, sind kaum eine Nachricht wert, da es in Afrika stattfindet, während
über die Lungenkrankheit SARS in Zeiten globalisierter
Gefährdungspotzenziale ständig berichtet wird. Die Aufmerksamkeitsspanne hat
mit Betroffenheit zu tun. Kultur und Zivilisation haben indes die Aufgabe,
Gedächtnis zu sein, die Erinnerung, die Kritik und Skepsis sowie den Schmerz
wach zu halten. Viele Mahner wie Yahuda Bauer sehen die zukünftigen Gefahren
für die Meinungsfreiheit in der Bedrohung durch radikale Fundamentalisten
(vor allem islamistischer Provenienz), die eine Weltherrschaft anstreben,
was "the end of the world as we know it" (R.E.M.) bedeuten würde.
Manipulierte
Bilder und verstümmelte Wahrheiten sind nicht nur zensurtypische Phänomene,
sondern eine Frage von (Medien-)Macht und Herrschaftsinteressen, die oftmals
unbemerkt von der Öffentlichkeit stattfinden. Siehe z. B. die Ausstellung
"X für U - Bilder, die lügen".
Schwerer als Indizierungen
und Verbote sind Selbstzensur und Vorzensur nachzuweisen, etwa wenn es gilt,
Ärger zu vermeiden, die Blattlinie zu wahren oder wichtige Lobbyistengruppen
nicht zu verprellen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat es der
investigative Journalismus nicht leicht.
Da die Grenzen des in einer
Demokratie Hinnehmbaren veränderlich sind, kann es keine endgültigen
Ergebnisse geben. Ein Grund mehr vor allem für Journalisten, Autoren und
Multiplikatoren, sie aufmerksam zu beobachten.
Abb. aus:
H. H. Houben: Polizei und Zensur, 1926
Um auf den
fragenden Titel meines Vortrages zu antworten: Eine
Zensur findet tatsächlich nicht statt - sondern viele.
Zu Recht oder zu Unrecht?
Heinrich Heine meinte: "Die Freiheit
der Meinung setzt voraus, dass man eine hat."
©
2003/2007 Dr. Roland Seim M.A.
Kunsthistoriker und Soziologe
Dieser Text
basiert u.a. auf seinen Vorträgen vor der Journalisten-Akademie der
Konrad-Adenauer-Stiftung am 18.01. und 26.09.2003. Der Beitrag darf nicht
ohne Quellenangabe und Mitteilung an den Autor verwendet werden (siehe
Telepolis).
www.zensur.org
www.rolandseim.de
 |
 |
P.E.N.: 15. November: "Writers in Prison Day"
3. Mai: "Tag der Pressefreiheit"
www.rsf.org
|
"Der Giftschrank"
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www.journalist.de