| |
Herzlichen
willkommen auf der Website mit einigen
Ergebnissen unseres Hauptseminars:
"Zensur und Verbote
in den populärkulturellen Medien Deutschlands"
das im Sommersemester 2000 am
Institut für Soziologie der Universität Münster unter Leitung des Lehrbeauftragten Dr.
Roland Seim M.A. stattfand.
Projektskizze:
Wir leben in einer
globalisierten Mediengesellschaft, in der scheinbar eine grenzenlose Freiheit herrscht. So
wird der Begriff Zensur eher mit totalitären Herrschaftssystemen assoziiert.
Da allerdings auch eine
pluralistische Demokratie die Mittel der Einschränkungen von Äußerungsfreiheiten
erachtet, haben wir uns einige Fragen über diese Diskrepanz gestellt, z.B.: Welche
Medieninhalte unterliegen auch heute noch Restriktionen, wie arbeiten die Zensurbehörden,
warum wird Vieles noch heute verboten oder indiziert, wie wirken sich Zeitgeist und
Wertewandel auf die variablen Grenzen des Erlaubten aus, was fasziniert am Verbot, und
gibt es Alternativen zur Zensur?
Auf diese und andere Fragen
versuchen die Studierenden in ihren Beiträgen soziologisch fundierte Antworten zu finden.
Schauen Sie selbst, inwieweit ihnen das gelungen ist.
Über Ihr Feedback
(Messageboard!) und Anregungen würden wir uns sehr freuen!
Alle an weiteren Details
Interessierten möchte ich auf die illustrierten Katalogbücher "Ab 18" - Band 1
und 2 (Hrsg. Roland Seim, Josef Spiegel) sowie auf meine Dissertation "Zwischen
Medienfreiheit und Zensureingriffen" hinweisen. Zu diesen Büchern finden Sie einige
Informationen auf unserer Website.
Einführung:
Zensur ist ein Thema von
stetiger Aktualität: sei es das von islamischen Fundamentalisten noch unlängst erhöhte
'Fatwa-Kopfgeld' gegen den Schriftsteller Salman Rushdie, seien es die
Menschenrechtsverletzungen in China oder überhaupt die schlechte Bürgerrechtsituation in
vielen Länder - Zumeist wird das Phänomen Zensur nur mit totalitären Regimen in
Verbindung gebracht und gemeint, solche Fälle gegen die Meinungsfreiheit fänden weit weg
statt und gingen uns nichts an.
In der Tat zeigt sich die
Situation der Äußerungsfreiheiten in Deutschland im internationalen Vergleich relativ
günstig, auch wenn einige Amerikaner uns bezüglich der Behandlung der Scientology-Sekte
Zensurbestrebungen und sogar Nazi-Methoden unterstellen. Unabhängig von solcher Polemik
ist klar, daß es auch in einer Demokratie vielfältige Formen von Vor- und Nachzensur
sowie von Selbstzensur gibt. Bis heute zeigt sich die Kollision von
Kunst-/Meinungsfreiheit etwa mit dem Jugendschutz, dem Schutz der Ehre (aktuell etwa der
Soldaten durch die geplante "Lex Bundeswehr") und zahlreichen Paragraphen des
Strafgesetzbuches als eine Gratwanderung. Rund 14.000 Medienobjekte sind durch die
Bundesprüfstelle indiziert, über 400 gar gerichtlich verboten, d.h. bundesweit
beschlagnahmt und eingezogen.
'Zensur in Deutschland'
stellt ein durchaus heikles Thema dar, denn sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 5:
"Eine Zensur findet nicht statt") als auch in der juristischen Sichtweise
existiert hierzulande gar keine Zensur, da offiziell nur eine staatliche Vorzensur unter
diese Definition fällt. Und tatsächlich gibt es auf den ersten Blick kein Amt oder keine
Behörde, der man das für eine Veröffentlichung gedachte Produkt vorlegen müßte, etwa
um einen 'Imprimatur'-Stempel oder eine Freigabegenehmigung zu erwirken. Lediglich die FSK
("Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft") und entsprechende
Kontrollgremien wachen auch schon im Veröffentlichungsvorfeld auf die Einhaltung
vielfältiger Normen.
Daß diese juristische
Begrenzung nur einen Teil der Wahrheit wiedergibt, in der Anspruch und Wirklichkeit oft
genug auseinanderklaffen, soll diese Website anhand kursorischer Beispiele seit der
Nachkriegszeit verdeutlichen. Die Präsentation basiert auf einem Projekt-Seminar, das ich
im Sommersemester 2000 am Institut für Soziologie der Universität Münster veranstaltet
habe.
Bereits ein flüchtiger Blick
in die Kulturgeschichte zeigt, daß Zensur über Jahrtausende und in vielen Ländern bis
heute eigentlich den Regelfall darstellt, denn die Verbotsmotivation der Herrschenden -
König und Klerus ebenso wie Adenauer und Amtsgericht -, bestimmte Äußerungen oder
Kulturprodukte zu unterdrücken, hat sich eigentlich nur graduell gewandelt. Meines
Erachtens führt eine logische Entwicklungslinie vom 1559 geschaffenen,
berühmt-berüchtigten "Index librorum prohibitorum" der Katholischen Kirche zum
"Gesamtverzeichnis der indizierten Schriften" der "Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte" (BPjS) in Bonn. Verlor der
"Index Romanus", auf dem sich von Balzac bis Zolá, von Descartes, Heine und
Kant bis Sartre zahllose Klassiker der Weltliteratur und Philosophie befanden, 1966 seine
kirchenrechtliche Strafgewalt, die bis dahin bei einem Verstoß die Exkommunikation
verhängen konnte, so wird der 1954 geschaffene 'Index Germanicus' bis heute im Zeichen
des Jugendschutzes ergänzt. Auf dem Index der BPjS finden sich z.B. Werke von de Sade
("Philosophie im Boudoir"), Apollinaire ("11.000 Ruten"),
Sacher-Masoch ("Venus im Pelz") oder William S. Burroughs ("Naked
Lunch").
Alle Zensurbestrebungen
basieren letztlich auf der Angst der Machthaber, daß der jeweilige Status quo und somit
ihre Vorzugsstellung gefährdet ist. Unliebsame Informationen können in falsche Hände
geraten. Zucht und Ordnung sollen aufrecht erhalten werden, indem Tabubereiche abgesteckt
werden, die sowohl von der Obrigkeit und ihren Organen als auch durch die soziale
Kontrolle der entsprechend konditionierten öffentlichen Meinung überwacht werden. Die
Empfindlichkeiten gegenüber Übertretungen ändern sich je nach sensibilisiertem
Zeitgeist. So sind die unterschiedlichen Eingriffe in Medienprodukte nur auf dem
historischen Hintergrund der Gesellschaftsentwicklung zu verstehen, denn jede Zeit hat
neben den 'all time favourites'-Themen wie Sex, Gewalt, Blasphemie oder Drogen ihre
spezifischen Tabus. War es in der Nachkriegszeit vor allem die Erotik, die wie beim
Hildegard-Knef-Film "Die Sünderin" gesellschaftlichen und kirchlichen Protest
sowie sogar ein kurzfristiges polizeiliches Aufführungsverbot hervorrief, so sollten in
den folgenden Jahrzehnten unliebsame Äußerungen zur Politik, Darstellungen von Gewalt
oder abweichender Sexualität aus dem Bewußtsein der Öffentlichkeit verdrängt werden.
Waren es etwa in den 50er Jahren vorzugsweise Comics, die als 'Schmökerschund' und
'Kinderverblöder' bekämpft wurden, so stellten die Themen 'Sex' und 'Drogen' in den 60er
Jahren ein rotes Tuch dar. Durch die Terrorakte der 'RAF' empfindlich geworden, konnten in
den 70er Jahren nichtkonforme politische Äußerungen schnell zu Verboten führen. In den
80ern hingegen stellte das neue Medium Video mit der von Presse und Öffentlichkeit
hochgepushten Horror-Welle das primäre Feindbild dar, während sich in der aktuellen
Dekade der 'Volkszorn' vor allem auf die Themen Kinderpornographie und (Neo-)Faschismus
konzentriert. Eine neue Bedrohungsqualität wittert die allerdings weitgehend
uninformierte Öffentlichkeit in dem schlecht kontrollierbaren Medium Internet.
Insbesondere neue Medien wecken nicht nur den Spieltrieb der 'user', sondern auch den
staatlichen Kontrollzwang, wie sich aktuell am Beispiel des Internet nachweisen läßt.
Gerade die weitgehend anarchische Struktur dieser revolutionären, grenz- und
gesetzüberschreitenden Kommunikationsinnovationen ruft den Argwohn und den Kontrollwillen
des Staates hervor, der danach trachtet, Filter einzubauen, um traditionelle
Bevormundungsstrategien auch in neuen Technologien verankern zu können.
Liegt die Schwelle des
Erlaubten heute zwar zumeist höher, ist sie aber gleichwohl stets vorhanden, wie die
zahlreichen Indizierungen und Verbote bis auf den heutigen Tag belegen. Nicht nur wird der
Ruf nach Zensur lauter, sondern einmal mehr ist die Frage nach dem Wertewandel in der
Gesellschaft, nach Toleranz, Meinungsfreiheit und dessen Grenzen virulent.
Da es auch in einer
pluralistischen Demokratie keine grenzenlose Freiheit geben kann, das Wort 'Zensur' aber
unrühmliche Erinnerungen z.B. an die NS-Zeit wachruft, werden die zahllosen staatlichen,
halbstaatlichen und privaten Zensureingriffe in die unterschiedlichsten Medienprodukte
u.a. als 'freiwillige Selbstkontrolle', 'Jugendschutz' oder 'Ehrenschutz' getarnt.
Zusammen mit den Mechanismen der Selbstzensur und einer die gesamte Kulturproduktion
beeinflussenden öffentlichen Meinung ergibt sich ein Geflecht von Herrschaftssicherung
und Kontrolle, deren Veränderungen auf einem gesellschaftlichen Wertewandel basiert.
In Deutschland werden
zensorische Eingriffe - neben unzähligen internen Kontroll- und Überwachungsgremien zum
Schutz der Jugend und der öffentlichen Moral - vor allem durch zwei Institutionen
ausgeübt: der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und der BPS
(Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften). Erstere prüft den Inhalt eines
jeden Films inkl. aller Werbematerialien vor der Premiere und verfügt die Altersfreigaben
bzw. Schnittauflagen, während die BPS als weltweit einzige Behörde ihrer Art
Medienobjekte 'indizieren', d.h. in eine Liste jugendgefährdender Schriften aufnehmen
kann, womit diese weitreichenden Vertriebsbeschränkungen wie einem strikten Werbe- und
Versandverbot sowie einem über doppelt so hohen Mehrwertsteuersatz unterliegen. Dieser
ständig ergänzte Index umfaßt z.Z. alleine über 2.600 Videofilme und ca. 800
Bücher/Comics, die seit 1981 indiziert wurden. Außerdem kann jedes Amtsgericht eine
Beschlagnahmung von Medien anordnen, wenn sie als "gewaltverherrlichend" oder
"pornographisch" verurteilt werden. Dies führt dann zu einem bundesweiten
Totalverbot auch für Erwachsene, dem derzeit über 250 Medienobjekte (Video-/Kino-Filme,
Bücher, Tonträger, Computerspiele usw.) unterliegen, darunter auch die Filme "Das
Böse" (Don Coscarelli), "Halloween II" (produziert von John Carpenter),
"Tanz der Teufel" (Sam Raimi), "Braindead" (Peter Jackson) oder
"Zombie 1&2" von George A. Romero. Einer der in diesem Zusammenhang
merkwürdigsten Verbotsfälle betraf den Film "Nekromantik 2" des Berliner
Regisseurs Jörg Buttgereit. 1992 wurden alle Filmkopien richterlich beschlagnahmt, 1994
jedoch ohne Schnittauflagen und FSK-Prüfung wieder freigegeben und nicht einmal
indiziert. Die Klage des Produzenten Manfred O. Jelinski auf Schadenersatz wegen des
zweijährigen Verdienstausfalls wurde freilich abgewiesen.
Dabei sind es nicht nur
schwarze Balken, leere Seiten oder geschnittene Filme, die als konkrete Zensuropfer
erkennbar sind. Viel häufiger, aber auch schlechter nachzuweisen, sind die durch eine
Selbstzensur der vorauseilenden 'Schere im Kopf' verstümmelten Beispiele. Nur in seltenen
Fällen - und hier vor allem im Bereich 'Comic' - wurde bekannt, wie der ursprüngliche
Zustand aussah. Einen sensiblen Seismographen des Kampfes zwischen Zeitgeist und
Jugendschutz bilden die zahlreichen Comics, die bei ihrem Erscheinen heftig diskutiert
wurden. Heute uns so harmlos erscheinende Vertreter wie Donald Duck oder Mickey Mouse
führten seinerzeit zu regelrechten Bücherverbrennungen und Diskussionen über den
Untergang des Abendlandes. Das gereizte Klima schärfte die Schere im Kopf der Verlage,
was gelegentlich zu solch eigentümlichen Kuriositäten führte, wie die hier gezeigten.
So wurden im ohnehin schon recht idyllischen Disney-Universum für die deutsche Fassung
regelmäßig 'gewalthaltige' Details wie Waffen wegretuschiert, Atombomben mutierten zu
Dynamitstangen, Atomraketen zu Mondflügen und aus Uran-Transporten wurden Waggons mit
Goldbarren. Ebenfalls fehlen alle im US-Original gerne verwendeten Bezüge zur NS-Zeit.
Jedes Jahrzehnt scheint seine
zensurrelevanten Hauptthemen zu haben: Waren es in den 1950er Jahren vor allem die Comics,
die als Hauptfeind der Kinderseele gesehen wurde, gerierten in den 'Sixties' die Themen
'Sex and Drugs' zum Horrorszenario für die Obrigkeit. Passierten die
Drogen-Erfahrungsberichte von auch in bürgerlichen Kreisen anerkannten Klassikern wie
Ernst Jünger, Walter Benjamin oder Aldous Huxley unbeanstandet die Zensur, so kam
Underground-Literatur, wie die zahllosen Ratgeber der linken/autonomen Szene rasch auf den
Index. Dort befindet sich noch bis heute beispielsweise der Klassiker der psychedelischen
Bewegung, das Buch "Politik der Ekstase" vom 'LSD-Papst' Dr. Timothy Leary. Die
Liberalisierung des Zeitgeistes läßt sich indes an der aktuellen Diskussion um die
Freigabe von 'weichen Drogen' und die kontrollierte Abgabe in Apotheken erkennen.
Ähnliche Tendenzen zur Freizügigkeit lassen sich auch für die Sexualität ausmachen,
die seit der 68er-Studentenbewegung einsetzte. Was damals nur unter der Ladentheke mit
sogenannten "Verpflichtungsscheinen" an Volljährige abgegeben werden durfte,
war später an jedem Bahnhofskiosk zu finden. Aktuell läßt sich indes wieder ein
konservativer Umschwung zur Prüderie ausmachen, wenn einige "Bravo"-Hefte oder
das Aufklärungsbuch "Zeig mal" von Will McBride in die Kontroverse um
Jugendschutz und Kinderpornographie geraten.
Seit den 1970er Jahren waren es
vor allem politische Inhalte, die zu zensorischen Eingriffen führten. Einen besonders
wolkigen Tatbestand stellt die politisch motivierte Zensur dar, die sich je nach
Stimmungsklima und Großwetterlage gegen linke oder rechte Strömungen richtet.
Insbesondere im Zuge des Radikalen-Erlasse in den 70er Jahren wurde die linke/autonome
Gegenöffentlichkeit kritisch beäugt. Als Beispiel für z.T. langjährige Verbote sei der
autobiographische Erlebnisbericht "Wie alles anfing" von Michael
"Bommi" Baumann erwähnt, der Mitte der 70er Jahre zu zahllosen Razzien,
Hausdurchsuchungen und Prozessen führte und erst nach einem Rechtsstreit in mehreren
Instanzen vom Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Organisation freigesprochen
wurde. Die 1980 erschienene Broschüre "Wege zu Wissen und Wohlstand - Lieber
krankfeiern als gesund schuften" blieb allerdings verboten, da dieser Leitfaden zur
Krankheitssimulation zu strafbaren Handlungen wie Vortäuschung falscher Tatsachen und
Betrug auffordere. Noch vor kurzem wurde der Reprint des über 100 Jahre alten Klassikers
"Revolutionäre Kriegswissenschaft" des Anarchisten Johannes Most indiziert.
In den 1980er Jahren waren es
vor allem die neuen Medien wie Video und die ersten Computerspiele, die ins Zensurzentrum
gerieten. Trash-Horrorfilme, gewalttätige Action und Sex-Streifen waren ihrer Zeit noch
zu weit voraus, schließlich sollte das "gesunde Volksempfinden" erst mit
Einführung der Privatsender breite Erfahrung mit derlei Inhalten machen. Aber auch der
Comic-Boom blieb nicht ohne Folgen. Vor allem Erwachsenencomics wurden argwöhnisch
kontrolliert und zensiert. Als bekannte Beispiele sei an den Zyklus "Morbus
Gravis" des italienischen Comic-Künstlers Paolo Serpieri erinnert, den der Alpha
Verlag mittels Ausbalkungen entschärfen mußte, um einer drohenden Indizierung zu
entgehen. Gleichwohl geriet der kleine Verlag aus Sonneberg Ende der 90er Jahre in die
Schlagzeilen, da die Polizei nicht nur eine rigide Haussuchung durchführte, sondern eine
Anzeige des aktivistischen Vereins "M.U.T." (Menschen Umwelt Tiere) zu einer
bundesweiten Razzia in Hunderten von Buchhandlungen führte.
Auch im Musik-Bereich wurde
gerne indiziert, ausgepiept oder boykottiert. Bekannte Beispiele sind etwa Jane Birkin und
Serge Gainsbourghs "Je t'aime moi non plus", deren mehrminütiges Gestöhne den
Verantwortlichen zunächst als zu schlüpfrig für eine öffentliche Ausstrahlung
erschien, oder Udo Jürgens harmlos-frivoler Schlager "Es wird Nacht, Senorita",
der erst nach 21 Uhr gespielt werden durfte. Peter Toshs LP "Legalize it" steht
bis heute auf dem Index. Besonders deutlich werden die Zensurerfolge an nachträglich
verharmlosten Cover-Motiven, wie bei der LP "Country Live" von "Roxy
Music", auf der statt lasziver Bikini-Girls in der 'überarbeiteten' Version nur noch
die Vegetation übrigbleibt. Die Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte", deren
Platten früher ständig mit der Bundesprüfstelle konfligierten, ist ebenso zu nennen,
wie die "Fantastischen Vier", deren "Frohes Fest" auch auf dem Index
steht. Während der Song "Tötet Onkel Dittmayer" der Osnabrücker Comedy-Show
"Die angefahrenen Schulkinder" vom Vorwurf der Gewaltaufforderung freigesprochen
wurde, beschlagnahmte das Hannoveraner Amtsgericht 1992 deren Country-Song "I wanna
make Love to Steffi Graf". Alle Platten mit diesem in mehreren Variationen
aufgenommenen Stückes sind seitdem verboten, und die Gruppe mußte sogar DM 60.000
Schmerzensgeld an den Tennisstar zahlen. Verbote und eine ähnlich hohe Strafe ereilte
auch das Satiremagazin "Titanic" wegen einer Coverillustration, die den
damaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm in der Badewanne von Uwe Barschel zeigt.
Solch vergleichsweise kuriose
Fälle sollten aber nicht vergessen machen, daß die Äußerungsfreiheiten in der
Demokratie ein stets gefährdetes Gut sind. Wenn diese Website ein Gespür für die mehr
oder weniger dezenten Eingriffe bestimmter Interessengruppen in Toleranz und Freiheiten
schärfen vermag, hat sie ihre Aufgabe erfüllt.
Gleichwohl stellt sich bei
tatsächlichen Mißbräuchen von Freiheitsrechten, z.B. bei der unerträglichen
Kinderpornographie, die Frage nach den Grenzen des Hinnehmbaren. Es stellen sich Fragen,
zu deren Beantwortung diese Beiträge und die begleitenden Publikationen einige Anregungen
geben möchte: Sollte wirklich jedem etwa eine Gebrauchsanleitung zum Selbstmord, zum
Drogenanbau oder Bombenbasteln frei zugänglich sein? Stellt das Zeigen eines Hakenkreuzes
eine nicht hinzunehmende Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates dar? Wirkt das
Zeigen unbekleideter Menschen oder des Liebesaktes 'moralethisch desorientierend' auf
Jugendliche? Führt mediale Gewaltdarstellung tatsächlich zur sittlichen Verrohung und
Verwahrlosung der Zuschauer?
Ich möchte den sinnvollen
Jugendmedienschutzgedanken nicht in Abrede stellen und meine auch, daß die Wahrung der
Menschenwürde und der Schutz vor tatsächlicher Gewalt - sei sie faschistisch motiviert
oder durch menschenfeindliche Ausbeutung entstanden - in manchen Fällen eine
Rechtfertigung für Zensur und Verbote darstellt. Repressionen fiktiver, virtueller
Gewalt- und Sexualitätsphantasien sollten allerdings gerade im Rahmen von Werken der
literarischen, filmischen oder bildenden Kunst kritisch beurteilt werden, nicht zuletzt,
da Verbote stets die gegenteilige Wirkung entfalten und Kommunikationstabus der Menschheit
noch nie weitergeholfen haben. Im Gegenteil löst die Faszination des Verbotenen
raffinierte Umgehungsstrategien hervor, die den verfolgten Medien erst dadurch ein
Interesse bescheren, daß ihnen in qualitativer Hinsicht zumeist kaum zusteht und auch
sonst vermutlich nicht zuteil geworden wäre.
Ich wünsche viel Vergnügen
beim Lesen der Beiträge.
Dr. phil. Roland Seim M.A.
(Kunsthistoriker und Soziologe)
Kolja Steinrötter
Institut für Soziologie
der Universität Münster
English users see also:
Roland Seim
"What
makes Censorship so fascinating?
Mundane behavior in the treatment of
banned material"
Article for the "Journal of Mundane Behavior" California State
University-Fullerton
|